Im Wesentlichen funktioniere das neue Verkehrskonzept in der Basler Innenstadt, so die Basler Regierung. Einige Anpassungen wurden allerdings vorgenommen. Hier die acht Massnahmen in der Übersicht.
Mit acht Massnahmen optimiert die Regierung das Verkehrskonzept. Es sollen die letzten Anpassungen sein.
Kernzone wird kleiner
Die Kernzone der Innenstadt wird zugunsten des Stadtcasinos am Steinenberg, dem Jazzclub «Bird’s Eye» am Kohlenberg und dem Volkshaus an der Rebgasse so verkleinert, dass der Zubringerdienst zu den drei Säälen möglich bleibt.
Behinderte und Kinder
Gebrechliche und gehbehinderte Personen sowie Kleinkinder dürfen zu Besuchszwecken nicht nur jederzeit in die Begegnungszone und die Tempo-30-Zone, sondern künftig auch bewilligungsfrei in die Fussgängerzone gebracht und da auch abgeholt werden.
Bewilligungen für Cars
Da die Zufahrt von grossen Personengruppen mit zahlreichen einzelnen Taxis wenig sinnvoll ist und dem Ziel und Zweck der motorfahrzeugfreien Innenstadt widersprechen, werden künftig auch Kurzbewilligungen für Carfahrten in die Kernzone ausgestellt.
Zufahrt für Anwohner
Der Unterschied zwischen Personen, die ohne privaten Abstellplatz in der Fussgängerzone und solchen, die in der Tempo-30/Begegnungszone wohnen, wird aufgehoben. Künftig erhalten auch Anwohner der Fussgängerzone gratis eine Dauerberechtigung.
Güterumschlag
In der Verordnung ist nun ausdrücklich festgehalten, dass die erweiterten Güterumschlagszeiten – gleich wie für die Anwohnerschaft ohne privaten Abstellplatz – auch für die Anwohnerschaft mit privatem Abstellplatz gelten.
Offizielle Anlässe
Zufahrten für offizielle Anlässe des Kantons mit Einladung der Staatskanzlei sind künftig bewilligungsfrei möglich. Die Einladung muss zwecks Kontrolle mitgeführt werden.
Marktfahrer
Für Personen und Unternehmen, die gestützt auf eine kostenpflichtige Bewilligung gemäss Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel die Kernzone der Innenstadt befahren dürfen, ist künftig keine Zufahrtsbewilligung erforderlich.
Zubringerdienst
Neu können alle Anwohnerinnen und Anwohner auch am Abend und in der Nacht von Dritten bis zur Wohnungstüre gefahren oder da abgeholt werden. Die «Fahrer» dürfen die Kernzone vorher oder danach ohne mitfahrenden Anwohner hin- oder wegfahren.