Basel
Staatliche Gleichstellungskommission empfiehlt ihr Mitglied Nicole Amacher zur Wahl in den Grossen Rat

Nicole Amacher ist seit knapp drei Jahren Mitglied des Grossen Rates in der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei. In gut einem Monat möchte sie für eine nächste Legislatur wiedergewählt werden.

Christian Mensch
Drucken
Nicole Amacher (SP): „Soziale und wirt­schaftliche Gerechtig­keit für alle und Gleich­stellung – dafür setze ich mich ein.“

Nicole Amacher (SP): „Soziale und wirt­schaftliche Gerechtig­keit für alle und Gleich­stellung – dafür setze ich mich ein.“

zVg

Nicole Amacher ist seit vergangenem Jahr auch gewähltes Mitglied der Gleichstellungskommission Basel-Stadt. Das regierungsrätliche Gremium, besetzt mit sechs Frauen und drei Männern, ist dem Präsidialdepartement zugeordnet und hat die Aufgabe, «sich für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen einzusetzen».

Gleichstellung als zentrale Fragestellung

Die Kommission mit eigener Geschäftsstelle kann selbst Aktivitäten entfachen und war im Jahr 2018 mit gleich mehreren Projekten unterwegs. 2019 sind allerdings keine angestossenen Projekte erkennbar. Doch nun, im Herbst 2020, hat die Kommission im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen ihr halbes Jahresbudget von 18000 Franken in eine Smartvote-Auswertung gesteckt mit der Fragestellung: Wie stehen die Basler Kandidierenden zur Gleichstellung?

Amacher hat sich den 26 Fragen gestellt, und das daraus resultierende Spider-Profil ist auf der eigens erstellten Website einsehbar. Das Resultat: In allen als relevant bezeichneten Kriterien (Care-Arbeit, Bildung, Ar­beits­modelle/Lohn, Altersvorsorge, Gleichstellungspolitik, Rechte, Gewaltprävention, Familie/Beruf) erreicht Amacher die maximale Punktzahl.

Frage der Politik oder der Verfassung

Das Projekt hat zu negativen Reaktionen geführt, bevor die Kommission ihren Gleichstellungs-Test überhaupt kommunizierte. Das Online-Magazin «Prime News» berichtete zuerst, wie sich die FDP-Kandidatin Nadine Gautschi in der von der Kommission ausgelegten Smartvote-Spinne verhangen hat und sich fragte, ob mit Steuergeld dieses politische Unterfangen finanziert gehört.

Die Kommission sieht sich allerdings über den politischen Niederungen und beruft sich auf einen verfassungsrechtlichen Auftrag. Der Staat habe Gleichstellung nicht nur zu postulieren, sondern auch konkrete Massnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Wer in dieser Logik im Gleichstellungs-Test nicht eine Mindestpunktzahl erreicht, ist aufgrund seiner verfassungswidrigen Gesinnung wohl ein Fall für den Staatsschutz. (cm)