Fessenheim
Streit ums Geld verzögert Abschaltung des AKW

Der Betreiber des AKW Fessenheim weigert sich, die nötigen Schritte zur Abschaltung einzuleiten und fordert höhere Entschädigungen vom Staat.

Peter Schenk
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Die Kontroversen rund ums AKW-Fessenheim reissen nicht ab. (Archiv)

Die Kontroversen rund ums AKW-Fessenheim reissen nicht ab. (Archiv)

Roland Schmid

Es ist paradox: Der französische Staat ist zu 85 Prozent Aktionär des Energiekonzerns Electricité de France (EDF), aber dieser tanzt ihm auf der Nase herum. So hat CEO Jean-Bernard Lévy bei seiner Ernennung im Herbst 2014 zugesagt, den rechtlichen Prozess für das Abschalten des elsässischen Atomkraftwerks Fessenheim rechtzeitig einzuleiten. Nun aber setzt er auf eine Verzögerungstaktik.

Kraftprobe mit der Regierung

Rechtzeitig, das bedeutet für Umweltministerin Ségolène Royal bis spätestens Ende Juni. Da es vier weitere Monate braucht, um ein Gesetz dafür zu erlassen, könnte Präsident François Hollande sein Wahlversprechen, das AKW abzustellen, erfüllen – im Frühjahr 2017 sind Neuwahlen. Lévy indes hat nun laut der Zeitung «Le Monde» eine Entscheidung nicht vor Ende Dezember angekündigt. Mit der viermonatigen Gesetzesumsetzung wären wir dann schon im Frühjahr 2017. Hintergrund der Kraftprobe zwischen Regierung und EDF ist die Höhe der Entschädigung, die der AKW-Betreiber bei einem vorzeitigen, politisch motivierten Abschalten erhält. Royal hat EDF 100 Millionen Euro angeboten. Doch der Konzern rechnet mit zwei bis drei Milliarden Euro.

Indem EDF das Aus für Fessenheim hinauszögert, behält es ein Faustpfand für die Verhandlungen um die Entschädigung in der Hand. Umweltministerin Royal zeigte sich im französischen Radio «Europe 1» unbeeindruckt und blieb hart. «Der Termin bis Ende Juni muss eingehalten werden», bekräftigte sie und kritisierte, dass der Chef von EDF die Entschädigung ein «Almosen» genannt habe. Der Staat müsse die Konsumenten und Steuerzahler schützen. «Die Energiekonsumenten haben 40 Jahre lang bezahlt und werden nicht auch noch für den Rückbau des Kraftwerks zahlen», betonte sie. Erstmals behauptete sie öffentlich, dass die deutschen und Schweizer Partner, die über 32,5 Prozent an Bezugsrechten an Fessenheim verfügen und in das AKW investiert haben, keinerlei Entschädigung verlangen würden.

Auch Schweizer wollen Geld

Mit grosser Verwunderung dürfte man dies in der Schweiz zur Kenntnis nehmen. Alpiq, BKW und Axpo sind über die Kernkraftbeteiligungsgesellschaft KBG an Fessenheim beteiligt. Sprecher Andreas Meier betonte mehrmals gegenüber der bz: «KBG hat sich an den Betriebsaufwendungen und den Investitionskosten für Fessenheim im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen beteiligt. Deshalb würde eine politisch motivierte Stilllegung des Werkes die Legitimität von Entschädigungen für die von KBG in die Anlage getätigten Investitionen rechtfertigen.»

Fessenheim dürfte KGB derzeit allgemein keine grosse Freude machen. Nach Problemen mit Ventilen, die zu Abschaltungen führten, wird nun der Dampfgenerator des Blockes zwei während der Erneuerung der Brennelemente genau kontrolliert. Die französische Atomaufsichtsbehörde ASN hat Unregelmässigkeiten in der Produktion der Fabrik von Creusot Forge festgestellt, die AKW-Teile herstellt, von denen 12 AKW und auch die beiden Blöcke von Fessenheim betroffen sind.

Betroffen ist auch der Europäische Druckwasserreaktor EPR, der im nordfranzösischen Flamanville im Bau ist. Er soll Ende 2018 ans Netz gehen – Voraussetzung für das Aus von Fessenheim. Kommt es in Flamanville zu weiteren Verzögerungen, hat das auch Auswirkungen aufs AKW Fessenheim.