Basel
Überwachung aus der Luft: Polizei plant den Einsatz von Drohnen an Demos

Die Basler Polizei plant, Drohnen anzuschaffen. Der kantonale Datenschützer tritt vorerst auf die Bremse.

Benjamin Rosch
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Mehrere Schweizer Polizeikorps testen derzeit Drohnen. Die grösste Flotte besitzt die Kapo Zürich.

Mehrere Schweizer Polizeikorps testen derzeit Drohnen. Die grösste Flotte besitzt die Kapo Zürich.

Keystone

Über fünfzig Personen müssen sich in diesen Tagen und Wochen vor dem Basler Strafgericht verantworten – sie haben mutmasslich an den Ausschreitungen rund um die «Basel-nazifrei»-Demo teilgenommen. Viele von ihnen haben die Behörden mit Videobildern überführt. Mit den aktuellen technischen Hilfsmitteln könnten es noch viel mehr sein.

Nicht umsonst plant die Basler Kantonspolizei, Drohnen anzuschaffen. Mit den hochmobilen Fluggeräten lassen sich bestens aufgelöste Bilder erstellen– ein wirksames Mittel für ganz unterschiedliche Anwendungsbereiche der Strafverfolgung. Die Basler Polizei befindet sich in guter Gesellschaft: Mehrere Korps in der Schweiz setzen Drohnen für unterschiedliche Zwecke ein, doch Einsätze an Demos sind heiss diskutiert. Gesetzlich geregelt hat dies noch kein Kanton der Schweiz, am nächsten dran war Solothurn– doch dort kommt es nun zum Referendum. Beispielsweise in den USA, Grossbritannien, Frankreich und den Niederlanden gehören die Fluggeräte längst zum Polizeialltag.

Auch in Basel laufen erste Tests mit handelsüblichen Drohnen, wie Polizeisprecher Toprak Yerguz bestätigt. Vor rund einem Jahr wurden Vertreter der Polizei in der Sache dann beim kantonalen Datenschutzbeauftragten vorstellig. Sie wollten wissen, ob das Polizeigesetz den operativen Drohneneinsatz erlaube – explizit auch an Demos.

Datenschützer Beat Rudin erteilte dem Vorhaben jedoch eine vorläufige Absage, wie aus einem kürzlich veröffentlichten Bericht hervorgeht. Darin heisst es: «Unseres Erachtens stellt das Polizeigesetz keine hinreichende Grundlage für den Drohneneinsatz dar.» Auf Anfrage erklärt Rudin: «Als das Gesetz in den 90er-Jahren ausgearbeitet wurde, konnten die technischen Möglichkeiten von heute nicht vorausgesehen werden.» Mit Drohnen sei der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen grösser als mit den bisher verfügbaren Mitteln.

So könne beispielsweise ein Gefilmter nicht wissen, dass ihn die Drohne erfassen kann. Damit hat die Drohne nicht nur einen Einfluss auf die Strafverfolgung, sondern auch auf die Prävention. Zudem ist gerade der Einsatz bei Demonstrationen heikel. Bei diesen stehe nicht nur die informationelle Selbstbestimmung auf dem Spiel, «sondern auch die Versammlungsfreiheit», heisst es im Bericht. Für den rechts- und verhältnismässigen Einsatz verlangen die Datenschützer gleich eine ganze Reihe von Fragen, die geklärt werden müssten: Einsatzzwecke, Auskunftsrechte für Betroffene, Berechtigungen zum Zugriff auf die erhobenen Daten und deren Aufbewahrung. Der Bericht kommt zum Schluss: «Deshalb empfiehlt der Datenschutzbeauftragte die Schaffung einer Rechtsgrundlage». Schliesslich sei ein Einsatz «ohne vorgängige gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion» nicht zu unterschätzen.

Politische Debatte wird kommen

Genau dies plant nun das zuständige Justiz- und Sicherheitsdepartement. «Wir sind aber noch am Anfang und gehen derzeit davon aus, dem Grossen Rat im nächsten Jahr einen Ratschlag unterbreiten zu können», sagt Yerguz.

Die politische Debatte um die filmenden Drohnen ist damit programmiert. Schon jetzt kündigen Politikerinnen und Politiker Bedenken an. Zu ihnen zählt auch die Präsidentin der Justiz- und Sicherheitskommission, Danielle Kaufmann (SP). Sie sagt: «Ich habe grosse Zweifel an der Verhältnismässigkeit für den Einsatz von Drohnen.» Bereits in der Vergangenheit hätte sich das Parlament gegen zusätzliche Überwachung ausgesprochen. Etwa damals, als die LDP Videokameras an sogenannten Hotspots gefordert hatte. «Und dieser Vorschlag geht nun ja noch weiter», sagt Kaufmann. Sie ist sich sicher: Das Geschäft wird umstritten sein.