Art Basel
Veto-Recht-Beschluss bleibt geheim

Während der Art Basel dürfen die Veranstalter des Grossevents mitentscheiden, was sonst noch auf öffentlichem Grund veranstaltet werden darf. Das steht in einem Regierungsbeschluss, der aber unter Verschluss gehalten wird.

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Art Basel auf dem Messeplatz: «Zome Alloy» von Oscar Tuazon

Art Basel auf dem Messeplatz: «Zome Alloy» von Oscar Tuazon

Keystone

Während der Kunstmesse kann die Art entscheiden, was auf öffentlichem Boden veranstaltet werden darf und was nicht. Dies machte das Regionaljournal Basel von «Radio SRF» am Dienstag publik und bezog sich dabei auf einen Regierungsbeschluss aus dem Jahr 2012. «Dies geschieht, damit ‹Trittbrettfahrer› die Kunstmesse nicht für ihre Zwecke nutzen können und um während der Art Basel die künstlerische Qualitätssicherung im öffentlichen Raum sicherzustellen», schreibt Baudepartements-Sprecher Daniel Hofer auf Anfrage. Der entsprechende Regierungsentschluss sei vertraulich.

Umgehend reagierte die Juso mit einer Medienmitteilung auf die «Sonderbehandlung» der Art Basel. «Das angeblich hohe öffentliche Interesse und die Angst vor sogenannten Trittbrettfahrern darf nicht dazu verwendet werden, die Nutzung des öffentlichen Raumes einzuschränken», wird Co-Präsidentin Mirjam Kohler zitiert.

Die bz hat derweil via Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in den Beschluss verlangt – Fortsetzung folgt. (huf)