Gerichtsverhandlung
Wüste Prügelei mit Messern und Baseballschlägern: Fünf Asylbewerber müssen sich vor Gericht verantworten

Nach einer Schlägerei mit Messern und Baseballschlägern begann gestern der Prozess gegen fünf Asylbewerber aus dem Drogenmilieu.

Patrick Rudin
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2019 kam es auf der Dreirosenanlage zu einer wüsten Schlägerei. (Archivbild)

2019 kam es auf der Dreirosenanlage zu einer wüsten Schlägerei. (Archivbild)

Es war nicht die erste grosse Schlägerei auf der Dreirosenanlage, doch die Umstände waren selbst für den bekannten Hotspot aussergewöhnlich: Im September 2019 prügelten sich abends mindestens zehn Männer und setzten dabei nicht nur Fäuste ein, sondern teilten auch Tritte aus, Sack- und Klappmesser gegen Rippen und Rücken wurden eingesetzt, Glasflaschen gegen Gesichter gedonnert und selbst ein Baseballschläger sorgte für Kopfverletzungen.

Die meisten Schläger konnten verduften, bevor die Polizei aufkreuzte, immerhin sechs Männer müssen sich diese Woche vor dem Basler Strafgericht verantworten. Anwesend waren am Montag allerdings nur fünf, ein 22-jähriger algerischer Asylbewerber tauchte nicht auf. Gegen ihn besteht schon eine Einreisesperre, das Gericht trennte sein Verfahren daher ab und wird später eine Abwesenheitsverhandlung durchführen.

Diebstahl, Drogenhandel, illegale Einreise

Auf der einen Seite der damaligen Auseinandersetzung steht ein heute 45-jähriger Familienvater aus dem Kosovo, direkt neben ihm im Gerichtssaal sitzen zwei seiner ebenfalls angeklagten Söhne im Alter von23 und 20 Jahren. Ein dritter Sohn war zur Tatzeit minderjährig und hat deshalb ein getrenntes Verfahren nach Jugendstrafrecht am Hals.

Die Gegenseite besteht aus einem 21-jährigen aus Algerien stammenden Mann mit Libyscher Staatsangehörigkeit sowie einem 24-jährigen Algerier. Alle fünf Männer sind wegen Raufhandels angeklagt. Dort, wo die schwierige Beweislage es hergibt, wirft ihnen die Staatsanwaltschaft auch versuchte schwere Körperverletzung vor. Am Montag morgen stritten die Verteidiger darüber, ob bei den Messerattacken auch eine Verurteilung wegen versuchter Tötung in Frage kommt.

Zum Prozessauftakt blieb unklar, was der eigentliche Grund für die Schlägerei war. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Streit zwischen Drogendealern aus und erwähnt in der Anklageschrift Revierstreitigkeiten. Die Vermutung ist nicht ganz aus der Luft gegriffen: Der 45-Jährige ist zweimal wegen Drogenhandels vorbestraft. Von Gerichtspräsident Dominik Kiener darauf angesprochen, schüttelte er allerdings den Kopf. «Ich hatte damals nur fünf Gramm Marihuana dabei!», meinte er erbost. Wie zwei weitere Mitangeklagte sitzt er seit dem Vorfall wegen Fluchtgefahr im Gefängnis, alle drei haben inzwischen den vorzeitigen Vollzug angetreten, aus Sicherheitsgründen sind sie in getrennten Haftanstalten untergebracht.

Langes Vorstrafenregister

Fast alle haben bereits früher Strafbefehle erhalten, teilweise wegen Diebstählen, meist aber wegen illegaler Einreise oder wegen Missachtung einer bereits früher erfolgten Wegweisung. Dem 24-jährigen Algerier werden auch diverse Diebstähle aus Autos vorgeworfen. Er betonte am Montag, er sei im Jahr 2018 nach Europa gekommen, weil er vor dem Dienst im algerischen Militär und auch Einsätzen in Mali entkommen wollte. Eigentlich hätte er an jenem Tag im September 2019 das Bundesasylzentrum an der Freiburgerstrasse gar nicht verlassen dürfen, wegen früherer Probleme hatte er bereits eine Eingrenzungsverfügung erhalten.

Der 21-jährige Libyer hingegen meinte bloss, er sei aus familiären Gründen hier. Sein Asylgesuch ist abgelehnt, er wurde bereits weggewiesen. Am Dienstag starten die ersten Plädoyers, das Dreiergericht fällt die Urteile am Freitag.