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Die Sakto Corporation ist eine unbedeutende Immobiliengesellschaft im kanadischen Ottawa. Für den Bruno Manser Fonds (BMF) ist die Sache jedoch klar: Sakto betreibe Geldwäscherei. In der Firma steckten Gelder, die mit dem Abholzen malaysischer Regenwälder verdient worden seien. Schliesslich gehört die Sakto der Tochter des malayischen Ex-Governors Mahmud Taib und ihrem Mann.
Die Basler Nichtregierungsorganisation führt die Kampagne gegen Sakto seit neun Jahren als Teil ihres Kampfes gegen das Abholzen des Regenwaldes. Im vergangenen Jahr scheiterte allerdings ihr Versuch, in Kanada auf gerichtlichem Weg an konkrete Sakto-Finanzdaten heranzukommen. Seither rollt eine Gegenkampagne gegen den BMF.
Im August reichte Sakto beim Basler Zivilgericht eine umfangreiche Ehrverletzungsklage ein. Sie ist verbunden mit der Forderung nach einer vorsorglichen Massnahme, wonach der BMF Eintragungen zu löschen habe und bei weiteren «Verletzungshandlungen» eine Busse von 1000 Franken pro Tag drohe.
Am Freitag fand vor der Einzelrichterin Salome Wolf eine erste Verhandlung statt, die zwei Vorfragen zu klären hatte: Ist eine Dringlichkeit gegeben, die vorsorgliche Massnahmen rechtfertigen? Und: Ist die Basler Justiz für den Fall überhaupt zuständig?
Das Urteil wird die Richterin den Parteien wohl erst in einigen Wochen schriftlich mitteilen. Doch in der öffentlichen Verhandlung wurden sowohl der Auftritt und Tonfall wie die Argumentationslinien sichtbar. Sakto hat sechs Rechtsvertreter geschickt; darunter Anwälte der Basler Kanzlei Vischer, aber auch kanadische Anwälte, die von Ottawa aus die Klage vorbereitet hatten. Der BMF hat den Zürcher Medienanwalt Christoph Born aufgeboten sowie eine Anzahl Sympathisanten, die in den engen Gerichtssaal drängten und Heimspiel-Atmosphäre symbolisierten.
Vischer-Anwalt Thomas Weibel, der die malaysische Familie vertritt, bediente sich in seinem Plädoyer aus der Bibel: «Alles hat seine Zeit.» Nun sei für Sakto die Zeit gekommen, sich gegen die anhaltenden und nicht belegten Anwürfe zu wehren. Ausführlich legte er vor allem dar, dass Basel das «Epizentrum» der Kampagne und das hiesige Gericht deshalb zuständig sei. Der Fonds stelle «Schutzbehauptungen» in die Welt und verkaufe das Gericht für dumm, wenn es glaubhaft machen wolle, seine Publikationen seien gar nicht für ein schweizerisches Publikum gedacht.
Anwalt Christoph Born, der den BMF vertritt, warf der Gegenpartei «rechtsmissbräuchliches Verhalten» vor. Die Klage sei nur in Basel eingereicht worden, weil Sakto hoffe, damit Verjährungsfristen zu umgehen. Geradezu «lächerlich» sei, das kanadische Urteil zum Vorwand zu nehmen, nun zu klagen, nachdem Sakto in den vergangenen neun Jahren nicht mit einer Abmahnung versucht habe, den Ausführungen des BMF zu widersprechen. Weshalb eine Dringlichkeit gegeben sei, habe Sakto entsprechend auch nicht dargelegt.
Richterin Wolf, die in den Ausführungen nur gehört hat, was sie zuvor schon in den ausführlichen Stellungnahmen beider Parteien gelesen hatte, liess nicht erkennen, welche Schlüsse sie daraus gezogen hat. Wahrscheinlich scheint jedoch, dass sich das Gericht für zuständig erklärt und die Hauptvorwürfe prüft, jedoch keine Dringlichkeit erkennt und keine vorsorglichen Massnahmen verfügt. Das Zivilgericht könnte denn auch nicht das Basler Gericht sein, das sich mit dem Streit zwischen dem BMF und Sakto zu befassen hat. Denn auf die Klage von Sakto folgte die Gegenanzeige durch die BMF.
Vor zwei Wochen hat der BMF bei der Basler Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen die Genfer PR-Agentur eingereicht, die das Kampagning der Sakto in der Schweiz koordiniert. Diese würde etwa dem BMF-Geschäftsführer unterstellen, er sei ein «Lügner». Wie Sakto mit ihrer Zivilklage behält sich auch der BMF mit der Strafanzeige vor, Schadensersatzforderungen zu stellen.
Beide Parteien spielen mit vollem Einsatz. Als der verschollene Bruno Manser die Öffentlichkeit mobilisieren wollte, setzte er sich auf den Bundesplatz in Bern und strickte.