In ihrem am Mittwoch vorgelegten Bericht beantragt die Kommission dem Landrat einstimmig, das Geschäft mit dem Auftrag zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags an die Regierung zurückzuweisen. Damit solle dem Anliegen der Initianten möglichst gut entgegen gekommen und so der Rückzug der Initiative ermöglicht werden.
Pro Natura Baselland hatte die unformulierte Initiative «Bäche ans Licht» 2010 mit 2374 gültigen Unterschriften eingereicht. Das Begehren fordert eine Korrektur des Wasserbaugesetzes von 2004 und eine aktivere Rolle des Kantons bei Bachausdolungen: Der Kanton soll Ausdolungen durch Dritte fachlich und finanziell unterstützen.
Die Regierung hatte dem entgegen gehalten, dass im Natur- und Landschaftsschutzgesetz schon eine Rechtsgrundlage bestehe, doch müsse der Landrat im Einzelfall die Mittel bewilligen. Laut der Kommission gibt es grundsätzlich aber ein Ausdolungsgebot aufgrund der Bundesgesetzgebung, und nötig seien bessere Anreize und stärkere Unterstützung.
In ihrem Bericht macht die Kommission bereits einen Vorschlag, wie das Wasserbaugesetz geändert werden könnte. So sollen Ausdolungen, wie in andern Kantonen, künftig vom Gesetz als Revitalisierungen angesehen werden. Zudem soll sich der Kanton an gesetzlich nicht ohnehin vorgeschriebenen Ausdolungen durch Dritte mit bis zu 50 Prozent der Kosten beteiligen.