Hundreglement
Abstimmung mit Jöö-Faktor: Aesch will Schulsozialhund ermöglichen

Die Gemeindeversammlung stimmt über eine Änderung des Hundereglements ab. Grund ist ein Labrador, der in der Schule aktiv sein soll.

Boris Burkhardt
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Die Eltern müssten der Anwesenheit des Schulsozialhundes zustimmen. (Archiv)

Die Eltern müssten der Anwesenheit des Schulsozialhundes zustimmen. (Archiv)

Marc Fischer

Am 23. September wird der Jöö-Faktor in Aesch besonders gross; denn die Gemeindeversammlung darf über einen Labrador entscheiden. Ganz stimmt das so natürlich nicht, wie Stephan Hohl, zuständiger Gemeinderat für Verkehr und Sicherheit, unter das das Hundereglement fällt, erläutert: Abgestimmt wird juristisch korrekt, ob das Hundereglement der Gemeinde so geändert wird, dass der Gemeinderat Ausnahmen für das Verbot von Hunden in öffentlichen Gebäuden bewilligen kann.

Aber Anlass für diese Änderung ist durchaus ein Labrador, nämlich einer, der noch auf der Blindenhundeschule in Allschwil ausgebildet wird. Der Hund, der noch keinen Namen hat, soll als Schulsozialhund eingesetzt werden und mit Schülern und Lehrern im Schulgebäude interagieren, was eben durch das bisherige Hundereglement untersagt ist.

Der Hund muss zuerst eine Ausbildung absolvieren

Die Schulsozialarbeit initiierte das Projekt «Sozialhund», das laut Hohl bereits in Münchenstein und Ettingen ähnlich funktioniert. Schulleitung und Schulrat unterstützten die Idee, die von einer Mitarbeiterin der Sozialarbeit ausgehe, die sich schon länger mit dem Thema beschäftige und besagten Labrador nach Abschluss seiner Ausbildung in die Obhut nehmen werde.

Er werde eine weitere Zusatzausbildung erhalten, die zum Beispiel beinhalte, dass er sich zu seinem Frauchen zurückziehe, wenn es ihm beispielsweise in einem Klassenzimmer zu viel werden sollte, statt zu bellen oder gar aggressiv zu werden.

Besseres Lern- und Sozialverhalten für Kinder

Schulsozialarbeit und Gemeinderat erhoffen sich von der regelmässigen Anwesenheit des Sozialhunds ein verbessertes Lernklima: «Hunde nehmen Menschen so an, wie sie sind, ohne auf Äusserlichkeiten oder Schulleistungen zu achten», heisst es in der Abstimmungsvorlage. Entscheidend sei dabei die nonverbale Interaktion, die einen «idealen Gegenpol» zu der Lernumgebung in der Schule bilde. Den Kindern sollen so Fortschritte im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten ermöglicht werden.

Hohl betont, dass der Hund geimpft und regelmässig entwurmt werde. Auch müssten die Erziehungsberechtigten seiner Anwesenheit im Klassenzimmer zustimmen; und selbst dann sei jeder direkte Kontakt mit dem Hund für die Kinder freiwillig. Die Schulsozialarbeiterin werde auch anwesend sein; der Hund werde nach Bedarf in den Kindergärten und Primarschulen in Aesch eingesetzt. Das genaue Konzept für den Sozialhund werde dann noch einmal dem Gemeinderat vorgelegt.

Konkret abgestimmt wird am 23. September über den einzufügenden Absatz im Hundereglement, der dem Gemeinderat das Recht gibt, «in begründeten Fällen Ausnahmen vom Zutrittsverbot» zu bewilligen. Das Zutrittsverbot bleibt also prinzipiell in Kraft. Blindenhunde oder Polizeihunde sind davon aufgrund übergelagerter Gesetze immer ausgenommen, wie Hohl erklärt. Weitere Anpassungen betreffen die Kompetenzen zwischen Gemeinde und Kanton. Ausserdem wird die Hundegebühr künftig pro Hund berechnet; der progressive Tarif ab dem zweiten Hund entfällt.