Merz Pharma
Allschwiler Firma wirbt mit Prinzen – und landet deshalb vor Gericht

Rapunzel und das gluten- und laktorefreie Medikament: Das Baselbieter Strafgericht befasst sich mit dem Streit zwischen Swissmedic und Merz Pharma.

Patrick Rudin
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Die umstrittene Werbung ist noch online.

Die umstrittene Werbung ist noch online.

Getty Images/iStockphoto

Das goldene Haar von Rapunzel ist legendär, und die Geschichte um die von der bösen Zauberin in den hohen Turm gesperrte Frau sorgte bereits für viele psychologische und feministische Betrachtungen. Ob die Kletterversuche des Prinzen wirklich auf die goldene Haarfarbe zurückzuführen sind, ist umstritten, doch die Pharmafirma Merz mit Sitz in Allschwil warb Ende 2017 in der Zeitschrift «Amavita» mit diesem Motiv für ihr Haarmedikament Pantogar. «Jetzt Kur starten und Prinzen sichern», so der Werbespruch.

Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic fand die Anspielung nicht lustig und sah einen Verstoss gegen die Arzneimittel-Werbeverordnung des Bundes: Publikumswerbung muss demnach «in Wort, Bild und Ton sachlich zutreffen und ohne Übertreibung dargestellt werden». Auch darf nicht der Eindruck erweckt werden, der Zustand eines gesunden Menschen verbessere sich durch das Mittel. Nach dem Heilmittelgesetz ist auch irreführende Werbung verboten. Möglich sind Bussen bis zu 50'000 Franken.

Bereits zuvor gab es Ärger mit der Arzneimittelbehörde wegen eines Werbespots, insbesondere die Aussage «Vom Prinzen empfohlen» wurde beanstandet. Empfehlungen von Laien sind in der Publikumswerbung von Medikamenten verboten, und auch ein fiktiver Prinz sei ein Laie, so die Aufseherinnen und Aufseher von Swissmedic. Merz gab nach und änderte den Claim auf «Jetzt Prinzen sichern», womit die Frage ungeklärt blieb, ob Märchenprinzen medizinische Ratschläge zu Haarausfall geben dürfen.

Am Freitag vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz sorgte allerdings ein Detail einer anderen Version für Kopfzerbrechen: Auf einem weiteren Inserat wirbt Merz damit, dass das Medikament Pantogar «gluten- und laktosefrei» ist. Das sei eine verbotene Negativdeklaration, findet Swissmedic. Auch werde damit der Anschein erweckt, Pantogar sei vergleichbaren Präparaten überlegen, damit sei die
Werbung irreführend.

«Die Aussage stellt neutral und fachlich fest, dass diese beiden Inhaltsstoffe fehlen», sagte Ursula Eggenberger Stöckli als Anwältin der Firma Merz am Freitag im Gerichtssaal in Muttenz. Es gehe nicht um eine ungerechtfertigte Besserstellung, denn alle Konkurrenzprodukte enthielten Gluten oder Laktose. Sie kritisierte auch die Anwendung der Arzneimittel-Werbeverordnung: Die dortigen Bestimmungen seien irrelevant, strafbar seien nur Verstösse gegen die Werbevorschriften des Heilmittelgesetzes.

Das Urteil wird im Verlauf der nächsten Woche gefällt

Die Geschichte wird noch verkompliziert, weil Swissmedic während des Verfahrens die Praxis geändert hat und danach offenbar der Firma Merz Irrtum unterstellte. Eggenberger Stöckli kritisierte, dass Swissmedic das Verfahren dennoch nicht eingestellt hat, sondern ihrer Mandantin quasi rückwirkend Fahrlässigkeit unterstelle.

An der Verhandlung nahm am Freitag auch Martin Künzel von der Geschäftsleitung der Allschwiler Firma Merz teil, er betonte, die Werbung mit der Erwähnung von Gluten und Laktose habe man nach bestem
Wissen und Gewissen so geschaltet.

Einzelrichter Philippe Spitz wird das Urteil im Verlauf der nächsten Woche fällen. Swissmedic beantragt eine Busse von 4000 Franken, dazu Verfahrenskosten von 2300 Franken. Die Merz-Anwältin hingegen verlangt wenig überraschend einen kostenlosen Freispruch.