Urteil
Amtsgeheimnis verletzt: ehemalige Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft verurteilt

Eine langjährige Mitarbeiterin der Baselbieter Staatsanwaltschaft schrieb vor vier Jahren einen Brief an eine Immobilienfirma. Dieser Brief hatte Folgen für die Verfasserin: Sie wurde wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt.

Patrick Rudin
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15 Jahre lang arbeitete die Angeklagte für die Staatsanwaltschaft.

15 Jahre lang arbeitete die Angeklagte für die Staatsanwaltschaft.

zvg

«Eine solch erfahrene Juristin wie Sie muss wissen, was Sie tut», sagte Strafgerichtspräsident Andreas Schröder gestern zur 65-jährigen Angeklagten. Rund 15 Jahre arbeitete sie bei der Staatsanwaltschaft Baselland, zuletzt als Untersuchungsbeauftragte, und in dieser Funktion schrieb sie im September 2016 den verhängnisvollen Brief an eine Immobilienfirma (siehe «Schweiz am Wochenende» vom vergangenen Samstag). Es ging um einen kleinen Verstoss gegen Bauauflagen, offenbar wurde die Kantonsarchäologie nicht rechtzeitig über Bauarbeiten informiert.

Angeklagte: «Nichts Ehrenrühriges»

Irrtümlich führte man zuvor eine Untersuchung gegen den früheren Grundstückeigentümer durch, und die Untersuchungsbeauftragte erwähnte den Namen des Firmenchefs in ihrer Anfrage an die neue Firma. Der Chef der alten Firma sah darin einen Reputationsschaden und erstattete Strafanzeige gegen die Untersuchungsbeauftragte.

Die Frau betonte gestern Dienstag in der Gerichtsverhandlung in Muttenz, sie habe doch begründen müssen, weshalb sie nun vom neuen Immobilieneigentümer Auskünfte möchte. Auch sei es bloss um eine Übertretung gegangen, da habe sie gedacht, das sei ja nichts Ehrenrühriges. «Man kann nicht 15 Jahre lang Strafuntersuchungen machen und immer alles optimal erledigen. Das ist in diesem Job nicht möglich», beteuerte die inzwischen pensionierte Frau.

Schuldspruch aber keine konkreten Sanktionen

Zu einem Schuldspruch kam es dennoch. «Wer Unbeteiligten mitteilt, dass man ein Strafverfahren gegen jemanden eröffnet hat, dann gibt man ein Amtsgeheimnis preis», sagte Einzelrichter Andreas Schröder. Weil Schuld und Straffolgen gering sind, wandte das Gericht den Artikel 52 des Strafgesetzbuches an und verzichtete auf eine konkrete Sanktion. Die Frau muss allerdings die Verfahrenskosten sowie einen Teil der Anwaltskosten des Immobilienunternehmers übernehmen, insgesamt über 6000 Franken.

Das Verfahren lief harzig: Nach der Strafanzeige im Jahr 2017 erklärte sich die Baselbieter Staatsanwaltschaft für befangen, wurde aber vom Kantonsgericht zu Ermittlungen gezwungen. Daraufhin verfügte die Staatsanwaltschaft eine Nichtanhandnahme, der Immobilienunternehmer erhob Beschwerde und erhielt vor Kantonsgericht recht. Nach einer Befragung der Frau wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren schliesslich einstellen, der Privatkläger führte wiederum Beschwerde und erhielt erneut vor Kantonsgericht recht: Die Geschichte musste deshalb gestern vom Strafgericht beurteilt werden.

Kritik an Staatsanwaltschaft

Der Immobilienunternehmer nahm ebenfalls an der Hauptverhandlung teil und liess durchblicken, dass er die Sache nicht weiterverfolgt hätte, wenn die Staatsanwaltschaft damals den Fehler eingeräumt und sich entschuldigt hätte. Stattdessen habe er 18 Monate lang auf seine Verfahrenseinstellung warten müssen. «Die Staatsanwaltschaft hat sich hartnäckig gewehrt, gegen eine der ihren vorzugehen», kritisierte sein Rechtsanwalt Lienhard Meyer in der gestrigen Verhandlung.

Auch Gerichtspräsident Andreas Schröder sagte dazu, es sei durchaus der Eindruck entstanden, dass die Staatsanwaltschaft hier nicht objektiv ermittelt habe. Die Frau kann den Schuldspruch noch ans Kantonsgericht weiterziehen.