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Urs Roth: Nein. Interpellationen werden in der Regel in kurzen Fristen beantwortet. Die Anzahl der übrigen Geschäfte und Vorstösse nimmt laufend zu. Dagegen wurde der Personalbestand in der BUD bereits weitgehend um zehn Prozent reduziert.
In der BUD und gerade im Tiefbauamt betreffen viele Vorstösse Infrastrukturprojekte. Diese haben in der Regel lange Durchlaufzeiten, bis die erforderlichen Grundlagen und Entscheide vorliegen. Eine simple Beantwortung von Postulaten mit Ja oder Nein würde da nicht genügen und vom Landrat wohl auch nicht akzeptiert.
Dafür nehmen wir die Vorstösse ernst, weshalb unsere Postulate und Motionen sehr oft erst dann abgeschrieben werden, wenn bezüglich der Forderung ein effektives Ergebnis vorliegt: Beim Durchstich Pfeffingerring etwa wurde das entsprechende Postulat erst als erledigt abgeschrieben, als der Realisierungskredit überwiesen wurde. Die Beantwortung des Postulats erfolgte zwar verspätet, aber dafür wurde das eigentliche Anliegen vorangetrieben.
Wegen der Sparmassnahmen konnten bis heute die erforderlichen Finanzen für einen Realisierungskredit für den Umbau von mindestens einer Bushaltestelle in einer Siedlungseinheit bis 2023 nicht im Investitionsprogramm eingestellt werden. Aus diesem Grund erfolgt der Umbau der Bushaltestellen auf behindertengerechte Standards nur noch auf möglichst kostengünstige Art und Weise und ausschliesslich im Rahmen der normalen Instandsetzung der Kantonsstrasse. Aber auch nach diesem Strategiewechsel werden für die Projektierung der Bushaltestellen die geltenden Normen und Richtlinien beachtet. So ist sichergestellt, dass die Bushaltestellen dem Behindertengleichstellungsgesetz im Rahmen der Verhältnismässigkeit entsprechen.
Wenn bei einer schwach frequentierten Haltestelle, wo im Regelfall keine Personen mit Handicap ein- oder aussteigen, grosse und teure bauliche Massnahmen erforderlich sind, wird auf den 100-prozentigen Ausbau gemäss Behindertengleichstellungsgesetz verzichtet. Da muss dann im Einzelfall der Chauffeur mithelfen, indem er beispielsweise die Busrampe von Hand ausklappt.
Technische Detailfragen wie die Sicherstellung, dass die umgebauten Bushaltestellen dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen, sind eine typische Aufgabe der Exekutive und liegen kaum im Verantwortungsbereich der Legislative.