Das Baselbieter Kantonslabor hat 30 Fischproben auf ihren Quecksilbergehalt und die korrekte Kennzeichnung überprüft. Zwei Proben mussten beanstandet werden – dabei ging es jedoch lediglich um die unvollständige Kennzeichnung.
Wie das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mitteilt, lagen bei allen Proben die gemessenen Quecksilbergehalte zwischen 9,2 und 391 Mikrogramm pro Kilogramm. Damit würden die gesetzlichen Anforderungen eingehalten. Die grössten Mengen wiesen Produkte aus der Meeresfischerei aus, es handelt sich also um Salzwasser-Wildfänge.
«Die Quecksilbergehalte variieren stark zwischen den einzelnen Proben der gleichen Fischart», schreibt das Lebensmittelinspektorat. Es sei stark davon auszugehen, «dass die Quecksilberbelastung mit dem Alter ansteigt».
Bei den zwei beanstandeten Proben fehlten in einem Fall die Hervorhebung von Allergenen und weiterer Angaben. Beim anderen Produkt war die Herkunftsangabe nicht eindeutig.
Die Kampagne darf als Erfolg gewertet werden. Noch 2018 waren bei einer grösseren Untersuchung acht Prozent der Fischproben wegen zu hohem Quecksilbergehalt vom Markt genommen worden.