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Der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber präsentierte, wie der Kanton auf die Senkung des technischen Zinssatzes durch die Basellandschaftliche Pensionskasse von 3 auf 1,75 Prozent reagieren will. Er wählt einen Mittelweg, der dem Kantonspersonal Renteneinbussen von bis zu 7 Prozent brächte.
Vernehmlassungen sind dazu da, dass sich verschiedenste Interessenvertreter, Parteien oder Gemeinden zu einem Vorhaben der Regierung äussern können. Dies mit der Absicht, dass die Vorlage nochmals überarbeitet werden könnte, ehe sie zum Beschluss dem Parlament vorgelegt wird. Doch längst nicht immer nützt dies auch etwas.
Heute Freitag präsentierte der Baselbieter Regierungsrat seine Vorlage zu den Anpassungen des Vorsorgewerks des Kantons bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK). Und er gibt in der Mitteilung unumwunden zu, dass er «an seinem ausgewogenen ursprünglichen Vorschlag festhält und an der definitiven Landratsvorlage keine wesentlichen Änderungen mehr vornimmt».
Es sei ein guter Kompromiss. Die Forderung von SVP und FDP, sich auf die Minimalvariante zu beschränken und die Senkung des Zins- und des Umwandlungssatzes voll auf die zukünftigen Renten durchschlagen zu lassen, ignoriert die Regierung genauso wie jene der Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände (ABP), mit deutlichen Mehrkosten die Auswirkungen noch stärker abzufedern.
Stattdessen hofft Finanzdirektor Anton Lauber, dass schon geringe zusätzliche Mittel genügen, um die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber zu erhalten und eine Frühpensionierungswelle des Staatspersonals zu verhindern. Die Eckpunkte sind:
Folgt der Landrat dieser Regierungsvariante, entstünden für den Kanton jährliche Mehrkosten von 2,9 Millionen Franken (inklusive der 7,6 Millionen Umlagebeitrag). Die Arbeitnehmer müssten jährlich 2,2 Millionen Franken mehr zahlen. Der Entscheid des Landrates in der ersten Jahreshälfte 2018 gilt als abschliessend, da nur das Pensionskassendekret geändert wird. Eine Volksabstimmung ist nicht möglich.
Etwas Neues bietet die Regierung dann doch noch: Sie schlägt der Vorsorgekommission des eigenen Vorsorgewerks vor, das Kapital der Versicherten 2017 mit 3 Prozent zu verzinsen. Dies würde 50 Millionen Franken kosten. Damit möchte Lauber die unterdurchschnittlichen Verzinsungen der letzten beiden Jahre von 0,875 Prozent 2015 und 0,625 Prozent 2016 ausgleichen.
Die Regierung zeigt sich überzeugt, dass der Kanton durch das gesamte Paket ein attraktiver Arbeitgeber bleibt. Mit dem Modell sei garantiert, dass es sich für jeden Angestellten lohne, weiterzuarbeiten statt sich frühpensionieren zu lassen.
Da sich die Vorlage kaum verändert hat, ist allerdings auch die Kritik aus der Vernehmlassung wieder aufgekeimt. Die Personalverbände sind unzufrieden. Die Regierung ignoriere die Anliegen des Staatspersonals, kritisieren sie in einer Stellungnahme.
Dem Landrat werde von der Regierung eine finanzielle Beteiligung des Kantons an der Beseitigung der zu erwartenden Unterdeckung suggeriert, die nicht den Tatsachen entspreche. Mit diesem «unlauteren Vorgehen» stachle die Regierung den Landrat dazu an, «die Kantonsfinanzen noch stärker auf dem Buckel des Staatspersonals zu sanieren».