Sparpaket
Baselbieter Regierung will bei Kinder-Kieferorthopädie sparen

Für kieferorthopädische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen im Kanton Baselland soll der Umfang der subventionsberechtigten Leistungen in der Verordnung reduziert werden.

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bz Basellandschaftliche Zeitung

Sie wolle den Grundsatz der gemeinsamen Kostentragung von Kanton und Gemeinden bei der Verordnungsrevision beibehalten. Dies gab die Regierung am Dienstag mit Verweis auf ihr Entlastungspaket "EP 12/15" bekannt. Vorgesehen sei eine neuer Anhang dazu, der weitgehend die einschlägigen Behandlungskriterien aus den Empfehlungen der Schweizer Kantonszahnärzte-Vereinigung (VKZS) im Wortlaut übernehme.

Die VKZS habe jene Planungs- und Behandlungsempfehlungen für die Bereiche Ergänzungsleistung, Sozialhilfe und Asylwesen vor über fünf Jahren formuliert, um das Vorgehen zu harmonisieren. Sie seien ein "praktikabler Kompromiss" zur Definition des Behandlungsbedarfs.

Bei der Überarbeitung der Verordnung habe sie "die wesentlichsten Anliegen" von Gemeinden und der Zahnärzteschaft berücksichtigt, schreibt die Regierung weiter. Sichergestellt bleibe auch, dass auch bei Sozialhilfe- oder Ergänzungsleistungs-Bezug alle Behandlungen der Kinder- und Jugendzahnpflege über letztere abgerechnet werden.

Im Zuge ihrer Sparmassnahmen für den Staatshaushalt hatte die Regierung ursprünglich die Kantons und Gemeindebeiträge an kieferorthopädische Behandlungen streichen wollen. Dabei ging es um je rund 1 Millionen Franken der je etwa 1,5 Millionen, die die zwei Kostenträger für die Kinder- und Jugendzahnpflege aufwendeten.

Die Regierung musste aber zurückstecken, nachdem 2014 ihr Vorschlag in der Vernehmlassung überwiegend abgelehnt worden war. Allerdings beauftragte sie die Gesundheitsdirektion mit der jetzt vorgelegten Verordnungsänderung für einen teilweisen Aufgabenverzicht in der Kieferorthopädie mittels Anpassung an die Praxis anderer Kantone.