Raumplanung
Baubewilligung für kleine Velounterstände im Baselbiet nicht mehr nötig

Im Baselbiet sollen nicht mehr alle Velounterstände eine Baubewilligung benötigen: Die Regierung will kleine Velounterstände ganz von dieser Pflicht befreien. Über mittelgrosse sollen weiter die Gemeinden entscheiden und über grosse der Kanton.

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Für kleine Velounterstände soll es keine Baubewilligung mehr brauchen. (Symbolbild)

Für kleine Velounterstände soll es keine Baubewilligung mehr brauchen. (Symbolbild)

FRI

Die Regierung stellt in ihrer publizierten Antwort auf ein EVP-Postulat von 2010 in Aussicht, ihre Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz zu lockern. Beim Blick über den Gartenhag habe sie in diversen Kantonen und auch Baselbieter Gemeinden dazu «zahlreiche Bestrebungen», also ein offenbar «breites Bedürfnis» festgestellt.

Nach einem Blick in einschlägige Anbieter-Kataloge habe sie eine Limite festgelegt: Sobald die revidierte Verordnung rechtskräftig ist, braucht es also im Baselbiet keine Baubewilligung mehr, wenn ein Velounterstand nicht grösser als sechs m2 und nicht höher als 1,5 m ist - Grenzabstände seien dennoch einzuhalten.

Basel-Stadt grosszügiger

Bis 12 m2 Fläche und 2,5 m Höhe bleiben auch künftig die Gemeinden Bewilligungsinstanz, darüber der Kanton. Ein gänzlicher Verzicht auf Baubewilligungen für Velounterstände bis 12 m2 würde beachtliche Vollzugsschwierigkeiten bringen, hiess es dazu. Der Vorschlag soll noch in eine Vernehmlassung auch bei den Gemeinden gehen.

Die Vorlage der Baselbieter Regierung zum Postulat beantragt erst dessen Abschreibung. Im Nachbarkanton Basel-Stadt seien derzeit Velounterstände bis 10 m2 Fläche und 2 m Höhe bewilligungsfrei. Im Aargau lägen die Limiten bei 5 m2 und 2,5 m, in Bern bei 10m2 und 2,5 m sowie in Zürich aktuell bei 2 m2 und 1,5 Metern.

Doch auch mehrere Baselbieter Gemeinden hätten inzwischen schon liberalere «Praxen entwickelt, die gesetzlich nicht abgestützt sind». Oberwil beispielsweise verlange bis 6 m2 Fläche und 1,5 m Höhe keine Baubewilligung mehr, Liestal bis 5 m2 und 1,2 m oder Langenbruck bis 1 m2 und 1,2 Meter.