Die Baselbieter Regierung will das Bedrohungsmanagement explizit im Gesetz verankern. Zudem soll der Datenaustausch unter involvierten Behörden erleichtert und in Einzelfällen die Schweigepflicht aufgehoben werden können. Die Regierung hat am Mittwoch die Vernehmlassung gestartet.
Die Sensibilität von Personendaten und die allenfalls notwendigen Eingriffe in Grundrechte der drohenden Personen machen eine gesetzliche Verankerung der Tätigkeit des Bedrohungsmanagements erforderlich, wie es in der Regierungsvorlage heisst. Die Grundsätze des Informations- und Datenschutzgesetzes gelten jedoch weiterhin.
Angepasst werden soll konkret das Polizeigesetz. Geringfügige Ergänzungen seien zudem bei Gesundheitsgesetz erforderlich. Damit sollen etwa Medizinalpersonen die Möglichkeit erhalten, Meldung an die für das Bedrohungsmanagement zuständige Stelle zu erstatten.
Im Rahmen des Bedrohungsmanagement werden Abklärungen ausgelöst und die relevanten Behörden wie Polizei, Strafverfolgungsbehörden oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) vernetzt. Ziel ist es, Vorzeichen von Gewalt zu erkennen und deren Ausführung zu verhindern, wie es in der Vorlage heisst.
Eine erste Beurteilung erfolge jeweils aufgrund verfügbarer Informationen bei der zuständigen Stelle. Fälle können danach an eine Fachperson weitergeleitet werden, welche die Risikolage einschätzt und Empfehlungen für das weitere Vorgehen gibt. Dies können etwa polizeiliche Massnahmen, verwaltungs-, straf- oder zivilrechtliche Verfahren oder ein Langzeitmonitoring sein.
Im Kanton Basel-Landschaft besteht seit 2002 ein Angebot fachlicher Beratung in Fällen von gefährlicher Kundschaft. Dessen Einführung war eine Folge des Attentats im Kantonsrat von Zug, bei dem 2001 ein Attentäter zwölf Personen erschossen hatte, bevor er sich selbst tötete. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit mit Behörden.
Seit 2014 ist im Baselbiet eine Fachperson fest angestellt. Zudem besteht mit dem "Kompetenzzentrum gefährliche Kundschaft" ein Gremium aus Fachpersonen. Ohne eine strukturierte Kooperation der Behörden und einen geregelten Informationsaustausch ist jedoch gemäss Regierung kein effizientes Fallmanagement möglich.
Die geplanten Gesetzesanpassungen haben gemäss Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Kanton. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte September.