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In Basel-Stadt und Baselland ist das Abbrennen von Feuerwerk oder auch Höhenfeuern nur in einem Abstand von 200 Metern vom Waldrand erlaubt. Die Bundesfeier auf dem Bruderholz findet statt. Sissach und Bettingen hingegen müssen auf ihr Höhenfeuer verzichten.
Die anhaltende Trockenheit hat den Kantonalen Krisenstab (KKS) Baselland dazu veranlasst, die Waldbrandgefahrenstufe per sofort und bis auf Widerruf von Stufe 3 (erheblich) auf Stufe 4 (gross) zu erhöhen. Die entsprechende behördliche Anordnung traf heute Donnerstagmorgen bei den 86 Baselbieter Gemeinden ein. Diese müssen die Massnahmen des KKS umsetzen, dürfen sie aber auch verschärfen.
Konkret verhängt das KKS auf ganzem Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Das gleiche gilt ebenso für den Kanton Basel-Stadt, der seine Weisung heute Nachmittag publizierte. Erst 200 Meter entfernt dürfen Feuer, Feuerwerk oder auch Höhenfeuer entfacht werden. Damit gilt explizit noch kein generelles Feuerverbot, was einige Feuerwerks-Fans aufatmen lassen dürfte. Das einzige, das komplett verboten ist, ist das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, bei denen eine Kerze in einem Papierballon in die Luft steigt.
Die Gemeinde Sissach geht allerdings einen Schritt weiter: Sie teilt mit, dass auf Gemeindegebiet auch Höhenfeuer verboten sind. Dies betrifft beispielsweise jene auf der Sissacherfluh oder im Rebberg. Zudem bittet die Gemeinde die Sissacherinnen und Sissacher, generell auf das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern im ganzen Siedlungsgebiet zu verzichten. Zuguterletzt solle Wasser gespart werden: Auf Rasensprängen oder Autowaschen sollte verzichtet werden.
Auch in Bettingen kann das geplante Höhenfeuer wegen der geringen Distanz zum Wald nicht durchgeführt werden. Das bewilligte Höhenfeuer der offiziellen Bundesfeier auf dem Bruderholz hingegen findet statt - mit entsprechenden Sicherheitsauflagen.
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