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Wenn sich die Gläubiger und die Betreiber der Zwingner Golfanlage nicht einigen können, droht der Konkurs. Seit 2017 schreibt der Golf Club schwarze Zahlen.
Die Website der Golfanlage Birs-Golf in Zwingen wirkt so, als wäre alles im grünen Bereich. Eine Werbung macht auf das kommende Oktoberfestturnier und eine Golfreise im November aufmerksam. Ob es im kommenden Jahr aber weitergehen wird mit Birs-Golf, ist ungewiss: Die Betriebsgesellschaft der einzigen Golfanlage im Baselbiet ist finanziell angeschlagen.
Das Problem liegt gemäss Jürg Vögtlin, Verwaltungsrats-Präsident der Birs-Golf AG, nicht in der Rentabilität der Golfanlage. «Wir schreiben seit 2017 schwarze Zahlen», sagt er zur bz. Auch sei der auf der Anlage aktive Golf Club Laufental mit 300 Mitgliedern gut unterwegs. «Wir machen eine gute Entwicklung durch: Jedes Jahr wächst der Club um etwa ein Dutzend Mitglieder.» Das Betreiben einer Golfanlage sei jedoch immer schwierig, denn die Vielfalt an Freizeitangeboten stelle eine ernsthafte Konkurrenz für den Sport dar. «Als meine Frau und ich vor drei Jahren von meinem Schwiegervater die Anlage übernahmen, war sie nicht rentabel. Seither ist sie aber wieder auf Kurs.»
Der Grund, warum die Nachlassstundung eingegeben worden ist, liegt in den anfänglichen Investitionen. 2010 gründete Albert Schmidlin, Jürg Vögtlins Schwiegervater, die Birs-Golf AG und brachte seine Driving Range, die im Jahr 2000 eröffnet worden war, in die AG ein. Sein Ziel war eine 9-Loch-Golf-Anlage. Laut Urs Baumann, dem ehemaligen Revisor der AG, mussten aber auch Parzellen gepachtet werden. Danach investierte die Firma knapp fünf Millionen Franken, um die Golfanlage und die dafür notwendige Infrastruktur zu realisieren. Dabei war das Unternehmen zu einem grossen Teil auf Privatinvestoren angewiesen. Diese mussten lange auf Rendite warten, bis einer darauf bestand, seinen Anteil zu erhalten. Gemäss Jürg Vögtlin drohte die Betreibung auf Konkurs. Deshalb habe man eine gerichtliche Nachlassstundung beantragt.
Bei einer Nachlassstundung müssen sich Unternehmen und Kreditoren auf einen Nachlassvertrag einigen. Dabei unterbreitet ein Sachwalter den Gläubigern einen Nachlassvertrag, der einen Forderungsverzicht umfasst.
Anfang Oktober hat das Zivilkreisgericht Baselland West eine provisorische Nachlassstundung bewilligt. Der Treuhänder Urs Baumann tritt als provisorischer Sachwalter auf. Das Gericht verhandelt am 18. Dezember über die definitive Nachlassstundung. Offen ist, ob als Sachwalterin die Urs Baumann & Partner AG eingesetzt wird – das Mandat wird ausgeschrieben.
«Ich werde aufgrund der eingehenden Forderungen der Gläubiger diese mit den buchhalterischen und geschäftlichen Unterlagen des Unternehmens abgleichen», sagt Baumann. «Es wird zu einem Schuldenschnitt kommen. Bei einer gerichtlichen Nachlassstundung muss eine Mehrheit der Kreditoren dem Vertrag zustimmen. Das liegt auch in ihrem Interesse: Sie werden zwar auf etwas Geld verzichten müssen. Aber bei einem Konkurs verlieren alle.»
Birs-Golf-AG-Verwaltungsratspräsident Jürg Vögtlin ist ebenfalls optimistisch. Er könne auf die Unterstützung der Bank zählen, Löhne und Betrieb seien bis Ende Jahr gesichert. «Diese Woche haben wir die Greens nachgesägt. Ich würde das nicht machen, wenn ich nicht an die Zukunft der einzigen Golfanlage im Baselbiet glauben würde.»