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Birsfelden schützt seine Wohngebiete vor Schleichverkehr, indem nur noch bestimmten Gruppen die Zufahrt erlaubt ist. Doch es gibt Missbrauch, und der soll jetzt gestoppt werden.
2016 reagierte die Gemeinde auf den Dauerstau, der regelmässig die Gemeinde verstopft. Seither darf man in den Abendstosszeiten nicht mehr in die Gemeindestrassen entlang der Kantonsstrasse fahren. Damit sind die Schleichwege gesperrt. Die Massnahme ist in der Region einzigartig.
Für Anwohner gibt es Durchfahrtsbewilligungen, ebenso für ihre Familienangehörigen und Besucher sowie für ortsansässige Institutionen und Vereine, Ladenkunden, Mieter und Grundstückeigentümer. Und diese Freipässe gelten auf unbestimmte Zeit. Im Reglement steht nur: «Bei Wegfall der Grundlage für die Berechtigung zum Erhalt einer Durchfahrtsbewilligung verlieren die Durchfahrtsbewilligungen ihre Gültigkeit.»
Doch davon lassen sich die wenigsten Inhaber eines solchen Ausweises abhalten, so die Feststellung der Verwaltung. 35'000 Durchfahrtsbewilligungen hat sie in den vergangenen viereinhalb Jahren erteilt.
«Viele Durchfahrtsbewilligungen haben unterdessen ihre Gültigkeit verloren oder werden nicht mehr gebraucht, wodurch ein gewisses Missbrauchspotenzial entstanden ist.»
Das habe sich mit der Zeit auch auf den Strassen gezeigt, schreibt die Gemeinde in einer Medienmitteilung. Der Verkehr und damit die Belastung für die Quartiere habe spürbar zugenommen. Deshalb ergreift die Gemeinde jetzt entsprechende Massnahmen. Am Grundsatz, dass Ortsfremde die Quartiere nicht als Schleichwege missbrauchen dürfen, hält man fest. Auch soll es weiterhin Durchfahrtsbewilligungen geben.
Diese sind aber neu nur noch zwei Jahre gültig, danach müssen sie neu beantragt werden (gilt nicht für die Anwohner). Wer mit einer nicht mehr begründeten Durchfahrtsbewilligung erwischt wird, dem kann sie entzogen werden. Zudem ist es nicht mehr erlaubt, im Nachhinein eine Durchfahrtsbewilligung vorzuweisen, also etwa eine nicht personalisierte Bewilligung der Firma.
Die Änderungen gehen auf eine Anfrage der CVP an der Gemeindeversammlung zurück und treten am 1. April in Kraft.