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Die Wahl von Urs Berger, dem stellvertretenden Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, in den Vorstand des kantonalen Gastro-Verbands sorgt für weiteren Wirbel. Es zeigt sich, dass Berger das notwendige Quorum von zwei Dritteln nicht erfüllt hat.
Es war das Traktandum, das an der kürzlich erfolgten Generalversammlung (GV) von Gastro Baselland am meisten für Gesprächsstoff sorgte: die von Misstönen begleitete Wahl von Urs Berger in den Vorstand des Verbandes. Grund dafür war nebst persönlichen Animositäten, dass Berger bei der Wirtschaftskammer Baselland stellvertretender Direktor und kein Gastronom ist. Einer der Grossen der hiesigen Gastroszene, Toni Brüderli, formulierte das an der GV so: «Was soll ein Vertreter der Wirtschaftskammer in einem Branchenverband?»
Für ihn war die Antwort klar: nichts. Brüderli blieb mit dieser Haltung nicht alleine. Laut Fabienne Ballmer, Vorstandsmitglied und Mediensprecherin von Gastro Baselland, lautete Bergers Wahlresultat wie folgt: 19 Ja, 4 Nein und 14 Enthaltungen. Was zwar nicht gerade nach einem Glanzresultat, aber immerhin nach einer Wahl aussah, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als juristische Knacknuss. Denn die Statuten, die übrigens an der gleichen GV vor Bergers Wahl in gewissen Punkten revidiert worden sind, sehen für Vorstandswahlen von Nicht-Gastronomen ein qualifiziertes Mehr vor: «Kandidaten, welche keine gastgewerblichen Unternehmer sind, können nur mit einer 2/3 Mehrheit in den Vorstand gewählt werden.»
Die grosse Frage ist nun, wie die Enthaltungen zu zählen sind. Nimmt man nur die Ja- und Nein-Stimmen als massgebende Grösse, hat Berger die Wahl geschafft. Zählen die Enthaltungen mit, und Berger hätte zwei Drittel aller abgegebenen Stimmen erzielen müssen, wäre er nicht gewählt worden. Diese Frage treibt nun nach der GV auch den Vorstand von Gastro Baselland um. So sagt Ballmer: «Für uns stand zum Zeitpunkt der Wahl fest, dass die Enthaltungen nicht mitzählen. Inzwischen haben wir rechtlich abklären lassen, ob dem so ist.»
Das Resultat kennt Ballmer, die aus gesundheitlichen Gründen momentan nicht am Puls des Geschehens ist, nicht. Zudem habe es auch noch keine Vorstandssitzung seit der GV gegeben. Falls die Einschätzung des Vorstands falsch gewesen sein sollte, ist für Ballmer klar, dass die Wahl Bergers an der nächsten GV zu wiederholen ist. Sofern dieser dannzumal überhaupt noch in den Vorstand wolle. Teilnehmen an den Sitzungen könne er aber auf Einladung des Präsidenten so oder so. Ganz anders sieht die jetzige Situation der Präsident selbst.
Enrique Marlés hält fest: «Für mich zählen die Enthaltungen nicht. Wir haben gewählt, Urs Berger wurde mit Applaus im Vorstand aufgenommen, die Wahl ist rechtsgültig.» Und selbst wenn sie nicht regelkonform gewesen sein sollte, sei das Resultat gültig, weil es niemand infrage gestellt oder gar Einsprache dagegen erhoben hat. Marlés fügt an: «Das Ganze ist für mich nicht relevant, die Wahl wird nicht wiederholt.»
Für den unter anderem auf Vereinsrecht spezialisierten Anwalt Daniel Ordas vom Advokaturbüro Trias in Pratteln ist die Situation klar: «Wenn in den Statuten ein qualifiziertes Mehr von zwei Dritteln verlangt wird, heisst das, dass zwei Drittel zustimmen müssen und nicht, dass zwei Drittel nicht ablehnen dürfen.» Enthaltungen seien abgegebene Stimmen, die ins Ganze miteinzurechnen seien. Ordas weiter: «Wenn jene, die sich enthalten haben, gewollt hätten, dass ihre Stimmen nicht Teil des Quorums sind, hätten sie den Raum verlassen müssen.»
Der Jurist verweist auch auf das Zivilgesetzbuch, das in Artikel 67 festhält, dass bei Vereinsbeschlüssen die anwesenden Mitglieder als Mass der Dinge gelten. Das heisst für die Wahl von Urs Berger, dass nicht nur die Zahl der Ja- und Neinstimmen sowie der Enthaltungen massgebend ist, sondern die Zahl der Stimmberechtigen im Saal; also auch jener, die gar nichts machten. An der GV waren mindestens 41 Mitglieder zugegen, wie eine andere Abstimmung zeigte. Somit hätte Berger für eine Wahl in den Vorstand mindestens 28 Stimmen benötigt. Mit den erhaltenen 19 wurde er somit klar nicht gewählt.