Coronavirus
Das sind die Bewilligungsinstanzen für Grossanlässe ab 1'000 Personen im Baselbiet

Für die Bewilligungen für Grossanlässe im Baselbiet ab 1'000 Besuchenden per 1. Oktober hat der Regierungsrat die Zuständigkeit nun geregelt. Für eine Bewilligung ist jeweils die entsprechende Direktion zuständig. Gleichzeitig verlängert der Kanton die Schutzmassnahmen bis Ende Jahr.

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Ab 1. Oktober sind Grossanlässe ab 1000 Personen wieder zugelassen. Aber nur mit einer entsprechenden Bewilligung und Schutzkonzept. (Symbolbild)

Ab 1. Oktober sind Grossanlässe ab 1000 Personen wieder zugelassen. Aber nur mit einer entsprechenden Bewilligung und Schutzkonzept. (Symbolbild)

Limmattaler Zeitung

Ab dem 1. Oktober sind auch im Baselbiet wieder Grossanlässe ab 1'000 Besucherinnen und Besucher zugelassen. Der Regierungsrat hat nun geregelt, dass jeweils die zuständige Direktion die nötigen Bewilligungen erteilt.

Gemäss Mitteilung des Regierungsrats müssen die Gesuche spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin inklusive Schutzkonzept eingereicht werden. Allfällige Absagen eines Anlasses sowie das Widerrufen von bereits erteilten Bewilligungen fallen in die Kompetenz des Regierungsrats.

Für die Bearbeitung der Gesuche hat der Regierungsrat die Zuständigkeiten gemäss Mitteilung wie folgt festgelegt:

  • Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ist zuständig für die Bewilligung von Sportveranstaltungen und Veranstaltungen in Kultureinrichtungen. Gesuche, welche einen gastwirtschaftlichen Teil beinhalten, müssen vorgängig ausserdem der Sicherheitsdirektion zur Stellungnahme zu unterbreiten.
  • Die Sicherheitsdirektion ist zuständig für gastwirtschaftliche Veranstaltungen in öffentlichen zugänglichen Betrieben und in Privaträumen, für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen sowie für Veranstaltungen auf Gemeindeareal oder in Gemeinderäumlichkeiten.
  • Bevor die jeweilige Direktion einen Entscheid über das eingereichte Gesuch fällt, wird beim Amt für Gesundheit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) eine Stellungnahme zur Verträglichkeit mit der epidemiologischen Lage ein. Das VGD überprüft ausserdem die notwendige Kapazität für ein funktionierendes Contacttracing.

Massnahmen für kleinere Veranstaltungen verlängert

Gleichzeitig hat Baselland die kantonal verfügten Schutzmassnahmen für kleinere Veranstaltungen oder Ansammlungen bis Ende Jahr verlängert und vereinheitlicht. Neu gilt für Gastbetriebe sowie für Veranstaltungen, dass die Obergrenze oder die Einhaltungen von Sektoren mit 100 Personen nicht mehr zwingend einzuhalten ist, wenn Schutzmassnahmen wie Maskenpflicht oder die Abstandsregel eingehalten werden.

Das gelte auch für private Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen, wenn sich die Gäste an einem fest zugeteilten Sitzplatz aufhalten und beim Verlassen dieser Plätze die Abstände einhalten oder eine Maske tragen würden.

Diese Massnahmen gelten laut Mitteilung, solange sich die epidemiologische Lage im Kanton als «ruhig» erweise. Wenn die Zahl der positiven Testergebnisse den Wert von 40 pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreiche, würden weitergehende Massnahmen geprüft. Gegenwärtig liege dieser Wert im Baselbiet bei unter 20.