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Für die Bewilligungen für Grossanlässe im Baselbiet ab 1'000 Besuchenden per 1. Oktober hat der Regierungsrat die Zuständigkeit nun geregelt. Für eine Bewilligung ist jeweils die entsprechende Direktion zuständig. Gleichzeitig verlängert der Kanton die Schutzmassnahmen bis Ende Jahr.
Ab dem 1. Oktober sind auch im Baselbiet wieder Grossanlässe ab 1'000 Besucherinnen und Besucher zugelassen. Der Regierungsrat hat nun geregelt, dass jeweils die zuständige Direktion die nötigen Bewilligungen erteilt.
Gemäss Mitteilung des Regierungsrats müssen die Gesuche spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin inklusive Schutzkonzept eingereicht werden. Allfällige Absagen eines Anlasses sowie das Widerrufen von bereits erteilten Bewilligungen fallen in die Kompetenz des Regierungsrats.
Für die Bearbeitung der Gesuche hat der Regierungsrat die Zuständigkeiten gemäss Mitteilung wie folgt festgelegt:
Gleichzeitig hat Baselland die kantonal verfügten Schutzmassnahmen für kleinere Veranstaltungen oder Ansammlungen bis Ende Jahr verlängert und vereinheitlicht. Neu gilt für Gastbetriebe sowie für Veranstaltungen, dass die Obergrenze oder die Einhaltungen von Sektoren mit 100 Personen nicht mehr zwingend einzuhalten ist, wenn Schutzmassnahmen wie Maskenpflicht oder die Abstandsregel eingehalten werden.
Das gelte auch für private Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen, wenn sich die Gäste an einem fest zugeteilten Sitzplatz aufhalten und beim Verlassen dieser Plätze die Abstände einhalten oder eine Maske tragen würden.
Diese Massnahmen gelten laut Mitteilung, solange sich die epidemiologische Lage im Kanton als «ruhig» erweise. Wenn die Zahl der positiven Testergebnisse den Wert von 40 pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreiche, würden weitergehende Massnahmen geprüft. Gegenwärtig liege dieser Wert im Baselbiet bei unter 20.