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Die Kooperation zwischen dem Universitätsspital Basel (USB) und dem Bethesda-Spital in der Orthopädie steht in der Kritik. So operieren USB-Ärzte im Privatspital, obwohl letzteres über keinen Leistungsauftrag in der Orthopädie verfügt. Ob dies rechtlich zulässig ist, wird kontrovers beurteilt. Laut einem Schreiben der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) müssen Leistungsaufträge standortbezogen vergeben und dürfen nicht an andere Spitäler weitergegeben werden.
Die Baselbieter Regierung hält auf Fragen von FDP-Landrat Sven Inäbnit zur Kooperation fest: Diese verstosse nicht gegen den vom Volk im Februar 2019 abgesegneten und am 1. Juli in Kraft getretenen Staatsvertrag beider Basel für eine gemeinsame Gesundheitsplanung. Die Kooperation lag rechtlich nicht im Anwendungsbereich des Vertrags. Da es sich um Absichten zweier Basler Häuser handelt, die bisher nicht auf einer gleichlautenden Spitalliste geführt werden, war gemäss heutiger Rechtslage eine Zustimmung aus dem Baselbiet nicht nötig.
Dies wird sich allerdings ändern. Per 2021 werden beide Basel eine gemeinsame Spitalliste erarbeiten. Damit könne sichergestellt werden, dass künftig alle Angebote und Kooperationen den erwähnten Empfehlungen der GDK entsprechen, betont die Regierung. Die seit 2012 bestehende Kooperation, die 2020 ausgebaut wird, steht damit per 2021 auf der Kippe.
Die Gesundheitsdirektoren Thomas Weber (BL) und Lukas Engelberger (BS) seien sich einig, dass sich die Leistungsaufträge in der gemeinsamen Liste auf Angebote pro Spital-Standort beziehen sollen. Demnach müssten für jeden Standort separate Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Bei Kooperationen sei zudem der angewandte Basispreis (Baserate) zu klären. Es könne nicht sein, dass die jeweils höhere Baserate verrechnet werde, betont die Regierung.