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Im letzten Sommer hatten Baselbieter Polizisten der «Basler Zeitung» anonym Beispiele für angebliches Versagen der Baselbieter Staatsanwaltschaft geliefert. Der ausserordentliche Staatsanwalt Herbert Brogli aus Appenzell ermittelt nun gegen die Whistleblower.
Die Baselbieter Regierung hat auf eine bewährte Kraft zurückgegriffen: Sie ernannte den Appenzeller Staatsanwalt Herbert Brogli zum ausserordentlichen Ermittler im Strafverfahren gegen unbekannt wegen mutmasslicher Amtsgeheimnisverletzung.
Die Geschichte: Baselbieter Polizisten hatten im vergangenen Sommer gegenüber der «Basler Zeitung» anonym konkrete Beispiele für ein angebliches Versagen der Baselbieter Staatsanwaltschaft geschildert. Justizdirektor Isaac Reber reichte daraufhin eine Strafanzeige ein. Da die eigene Staatsanwaltschaft befangen ist, wurde die Ermittlung per Regierungsbeschluss ausserkantonal vergeben.
Herbert Brogli, Staatsanwalt von Appenzell Innerrhoden, hat sich als Verfolger von Whistleblowern bereits einen Namen gemacht. Denn auch die St. Galler Regierung hatte ihn zu Hilfe geholt, als es galt, eine dortige Amtsgeheimnisverletzung zu untersuchen. Diese Geschichte: Ein Mitarbeiter des St. Galler Migrationsamts hatte der «Weltwoche» erzählt, dass die damalige Regierungsrätin Karin Keller Sutter ohne Rechtsgrundlage einen Ausweisungsentscheid gegen eine türkische Familie umgestossen habe. Brogli befand den Kantonsangestellten für schuldig und verhängte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen.
Brogli gibt sich bedeckt
Zum Baselbieter Fall nimmt Brogli gegenüber der «Schweiz am Sonntag» nur allgemein Stellung: Er bestätigt den Auftrag und dass Untersuchungen bereits vollzogen wurden und weitere terminiert seien. Mehr könne er aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen.
St. Gallen hat sich mittlerweile eine gesetzliche Grundlage zum Schutz für Whistleblower gegeben. In Basel-Stadt wird das Parlament an seiner nächsten Sitzung den Schutz für Whistleblower mit einer Änderung des Personalgesetzes beschliessen. Demnach wird der Ombudsmann Anlaufstelle und Whistleblower bleiben unbehelligt, sofern sie «in gutem Glauben» handeln. In Baselland ist Whistleblowing grundsätzlich möglich, wenn ein «öffentliches Interesse» nachgewiesen werden kann. Eine Motion von Jürg Wiedemann (Grüne) fordert jedoch einen stärkeren Schutz nach dem basel-städtischen Vorbild.
Für die Baselbieter Polizisten wird das Gesetz zu spät kommen. Brogli sagt: Das Verfahren stehe näher bei einem Abschluss als beim Beginn.