Startseite
Basel
Baselland
Der «Enkeltrick» wird immer raffinierter. Betrüger wollten eine Rentnerin aus Arisdorf um 90 000 Franken erleichtern. Sie kontrollierten sogar, ob die Frau Verdacht geschöpft hatte. Diese lies sich aber nicht hinters Licht führen.
Es blieb bei einer Bewährungsstrafe, der Angeklagte weilt irgendwo in Polen: Das Baselbieter Strafgericht verurteilte ihn gestern zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung wegen eines versuchten Betruges. Der Fall zeigt, dass der bekannte «Enkeltrick» inzwischen äusserst raffiniert angewendet wird.
Es war früher Nachmittag im Januar 2010, als bei einer 65-jährigen Rentnerin in Arisdorf das Telefon klingelte: Kumpelhaft liess ein Mann raten, wer er sei, und als die Frau einen früheren Bekannten vermutete, stieg er darauf ein. Nach einiger Plauderei und schönen Komplimenten ging es zur Sache: Er wolle ein Haus kaufen und benötige dringend 90 000 Franken - am nächsten Tag würde er das Darlehen bereits zurückzahlen. Es folgten im Verlaufe des Nachmittages rund 20 weitere Anrufe, der Mann erkundigte sich nach der Bank und der Kontonummer, angeblich für die Rückzahlung, und erteilte auch Anweisungen, was die Frau bei Rückfragen in der Bank antworten solle. Eine weitere Person rief an und verlangte, mit den anwesenden Polizisten zu sprechen - offenbar ein Kontrollanruf der Bande, um zu prüfen, ob die Rentnerin den Braten gerochen hat.
Nur Papierschnitzel im Couvert
Das hatte sie in der Tat: Als ein «Notar» um 19.45 an der Haustüre klingelte und sich als «Herr Schmidt» vorstellte, wartete auf ihn lediglich ein Couvert mit Papierschnipseln, und im selben Moment klickten auch schon die Handschellen. Schon wenige Minuten nach dem ersten Anruf hatte die Frau die Polizei informiert. Die Anrufer hingegen bleiben im Dunkeln.
Der Verhaftete war ein 49-jähriger Pole. Er gab zu, als Geldbote agiert zu haben, offenbar war er vom Auftraggeber telefonisch von Zürich nach Basel beordert worden. Zuvor hatte er tagelang in einem Zürcher Hotelzimmer ausgeharrt.
Nach zwei Monaten in Untersuchungshaft wurde er im April 2010 nach Deutschland ausgeliefert, weil er dort in einem Lebensmittelladen mit Gewalteinsatz einen Schinken geklaut hatte, was ihm eine Verurteilung von 12 Monaten Gefängnis unbedingt wegen räuberischen Diebstahls einbrachte. «Eine drakonische Strafe», kritisierte gestern sein Verteidiger. Im Arisdörfer Fall verlangte er einen Freispruch, der Mann sei nicht eingeweiht gewesen. «Die Polizei hat die Frau instrumentalisiert, um einen Fahndungserfolg zu erzielen. Von einer Täuschung der Frau kann keine Rede sein», so der Verteidiger.
Täter nicht auffindbar
Das sah Einzelrichter Christoph Spindler anders: Er verurteilte den Mann wegen seiner Mittäterschaft. Ob dieser davon erfährt, ist offen: Deutschland hatte ihn nach der verbüssten Freiheitsstrafe entlassen, und an seiner Adresse in Warschau war er unauffindbar.
Der Angeklagte hatte in der Voruntersuchung zugegeben, er habe erwartet, «entweder Geld oder Drogen» abzuholen, dann aber in Deutschland sein Geständnis widerrufen. Für das Gericht war klar, dass er in die Details des Betruges eingeweiht war: «Bei einer 65-jährigen Frau holt man in der Regel keine Drogen ab», meinte Spindler gestern dazu. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.