Strafgericht
Fast sieben Jahre nach Dachbrand in Therwil: Handwerker wegen Baupfusch verurteilt

Ein Handwerker wurde verurteilt, weil er in Therwil Dämmplatten zu nahe ans Cheminéerohr gebaut hatte. Dass sich seine Vorgesetzten für den Pfusch nicht verantworten mussten, löste auch beim Richter Stirnrunzeln aus.

Patrick Rudin
Drucken
Als eine Mieterin in ihrem Cheminée ein gemütliches Feuer machte, entstand in den Dämmplatten im Dach ein Glimmbrand.

Als eine Mieterin in ihrem Cheminée ein gemütliches Feuer machte, entstand in den Dämmplatten im Dach ein Glimmbrand.

ZVG

«Ich habe es nur von oben gesehen. Von oben waren des definitiv fünf Zentimeter. Ich mache das, was mir gesagt wird.» Dies sagte der 35-jährige Angeklagte am Mittwoch im Gerichtssaal. Damals, das war im November 2011, als er als angestellter Zimmermann bei einem Umbau in Therwil im Unterdach eines Mehrfamilienhauses normal brennbare Gutex-Platten als Dämmungsmaterial in der Nähe der Abgasanlage des Cheminées einbaute.

Das Drama folgte einige Monate später. Als eine Mieterin an einem kühlen Wintertag im Januar 2012 in ihrem Cheminée ein gemütliches Feuer machte, entstand in den Dämmplatten im Dach ein Glimmbrand, der auf die Dachsparren übergriff. Die Feuerwehr beendete den Spuk, musste am nächsten Tag allerdings erneut anrücken, um letzte Glutnester zu löschen. Seither sucht man den Schuldigen.

Verfahren zog sich in die Länge

Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Suche kein glückliches Händchen: Erst stellte sie gegen den Zimmermann sowie den Polier jeweils einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst aus, um danach einen Rüffel des Gerichtes zu kassieren, weil Strafbefehle nur bei klarer Beweislage zulässig sind. Eine weitere Verzögerung ergab sich, weil das Gericht ein Gutachten in Auftrag gab, um die Brandursache genauer abzuklären. Dieses kam allerdings zum selben Schluss wie zuvor das Brandschutzinspektorat der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung: Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von brennbaren Baustoffen zur Abgasanlage von fünf Zentimetern sei nicht eingehalten worden, er betrug beim Haus in Therwil nur knapp die Hälfte.

Das Verfahren gegen den Polier ist faktisch gegenstandslos, im November 2018 wird die Verjährung eintreten, der Mann leidet inzwischen an einer schweren Krebserkrankung. So blieb der Vorwurf am 35-jährigen Zimmermann hängen: Einzelrichter Andreas Schröder verurteilte ihn wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Von einer konkreten Strafe sah er allerdings ab, weil die Geschichte schon fast sieben Jahre zurückliegt. Damit wird das Urteil auch nicht im Strafregister eingetragen. Die Verfahrenskosten von rund 10 000 Franken muss er dennoch übernehmen.

Verteidiger will Urteil weiterziehen

Verteidiger Yves Waldmann hatte vergeblich einen Freispruch verlangt. «Der Wärmestau war ein Planungs- und Konstruktionsfehler, den Dritte zu verantworten haben, nicht mein Mandant. Der Polier hätte den Abstand kontrollieren müssen, es gab auch keine Kontrolle durch einen Kaminfeger», kritisierte Waldmann. Er kündigte an, das Urteil weiterzuziehen.

Andreas Schröder zeigte sich allerdings ebenfalls erstaunt, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Baustellenchef sowie die verantwortliche Architektin nie ein Verfahren eröffnet hat. «Es liegt doch auf der Hand, dass hier Kontrollpflichten verletzt worden sind. Es ist stossend, dass Sie jetzt als Einziger auf der Anklagebank sitzen», so Schröder. Der Therwiler Hauseigentümer hatte einen Schaden von 30 000 Franken geltend gemacht, das Gericht bejahte seine Forderung zumindest im Grundsatz. Auf das Geld wartet er noch immer.