Strafgericht
Freispruch nach schwerem Unfall

Der letzte verbleibende Angeklagte wurde freigesprochen: Das Strafgericht in Muttenz fällte am Freitag einen Freispruch für den 61-jährigen Geschäftsführer einer Strassenbaufirma. Gerichtspräsident Beat Schmidli sagte dazu, der genaue Ablauf des Unfalles sei vage geblieben, eine pflichtwidrige Unterlassung könne man dem Geschäftsführer nicht nachweisen.

Patrick Rudin
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Nach einem Bauunfall wurde der letzte Angeklagte freigesprochen (Symbolbild).

Nach einem Bauunfall wurde der letzte Angeklagte freigesprochen (Symbolbild).

Esther Michel

Im September 2013 fiel ein Abrollgerät bei Strassenarbeiten in Titterten aus der Halterung und verletzte dabei einen heute 58-jährigen Gruppenführer schwer. Dieser hatte die Gerichtsverhandlung aus Frust am Donnerstag vorzeitig verlassen, der mitangeklagte 51-jährige Fahrer und Maschinenführer war gar nicht erst zum Termin erschienen.

Delikte verjähren nächste Woche

Die angeklagten Delikte verjähren nach sieben Jahren, somit tritt in Bezug auf den Unfall vom 24. September 2013 in einer Woche die strafrechtliche Verjährung ein. Das Strafgericht dürfte daher wohl darauf verzichten, die zwei restlichen Angeklagten noch zu einer weiteren Verhandlung vorzuladen.

Damit muss sich der Verletzte zwar nicht mehr strafrechtlich verantworten, doch die finanziellen Folgen sind für ihn bitter: Der 58-jährige Gruppenführer leidet noch heute an den Folgen des Unfalles. Inzwischen bezieht er eine Viertelrente der Invalidenversicherung. Sein Rechtsvertreter stellte nebst einer Genugtuungsforderung auch den Antrag, den Schadenersatz für den jahrelangen Verdienstausfall im Grundsatz gutzuheissen. Durch den Freispruch wurden indes auch diese Zivilforderungen abgewiesen. Noch steht die Möglichkeit einer reinen Zivilklage, insbesondere gegen den Fahrer, dabei besteht allerdings ein massives Kostenrisiko. Wovon der Mann inzwischen lebt, blieb unklar. Er verliess die Verhandlung am Donnerstag, bevor es zur Befragung seiner Person kam.