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Ein italienisch-serbischer Doppelbürger hätte sich am Donnerstag wegen Freiheitsberaubung vor dem Strafgericht Muttenz erscheinen sollen - doch er tauchte nicht auf.
Für regelmässige Beobachter von Gerichtsprozessen ist es ein so wiederkehrendes wie ärgerliches Ereignis: Ein Angeklagter erscheint nicht vor Gericht, daher wird ein neuer Termin angesetzt. Grund dafür ist die Strafprozessordnung, die zwingend eine zweite Vorladung verlangt, erst dann kann ein Urteil in Abwesenheit gefällt werden.
So tauchte auch am Donnerstag im Strafgericht in Muttenz ein 23-jähriger italienisch-serbischer Doppelbürger nicht auf, der sich wegen Freiheitsberaubung hätte verantworten müssen. Als er noch in Pratteln wohnte, soll er seiner Freundin das Mobiltelefon abgenommen und sie in den Kofferraum seines Autos gesperrt haben. Die Frau konnte später eine Freundin anrufen, die schliesslich die Polizei alarmierte.
Verteidiger Daniel Bäumlin sagte, sein Mandant sei derzeit in Serbien, fasse dort beruflich Fuss und müsse eine Lastwagenfahrprüfung ablegen. Wegen Corona sei die Anreise mit dem Auto ein Riesenaufwand, und Geld für einen Flug habe sein Mandant nicht.
Einzelrichter Daniel Ivanov liess das nicht als ausreichende Begründung gelten, verzichtete aber auf eine Ordnungsbusse: Der Mann werde sowieso die Kosten für die nun ausgefallene Verhandlung übernehmen müssen. Erscheint der Mann auch nächstes Mal nicht, fällt das Gericht das Urteil aufgrund der Akten. (pru)