Gelterkinden
Nach Streit mit dem Stiefvater: 22-jähriger Mann verschanzte sich mit dem Sturmgewehr im Zimmer

Der Mann musste sich vor dem Strafgericht in Muttenz verantworten, weil er mit einem entsprechenden Strafbefehl nicht einverstanden war.

Patrick Rudin
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Der Mann musste sich vor dem Strafgericht verantworten.

Der Mann musste sich vor dem Strafgericht verantworten.

Kenneth Nars

«Sie können mit mir reden, aber nicht ins Zimmer kommen», rief der heute 22-jährige Mann im Februar 2020 in Gelterkinden durch den Türspalt hindurch den Polizisten zu. Die Türe zu seinem Zimmer hatte er mit einem Bürostuhl blockiert, und als einer der Polizisten einen Blick durch den schmalen Spalt warf, sah er, wie der 22-Jährige in Abwehrstellung mit dem Sturmgewehr bereitstand. Das Bajonett war aufgepflanzt, und wie sich später herausstellte, befand sich die Ersatzmunition im Ladestreifen.

Was genau dazu führte, dass der Mann sich in seinem Zimmer verbarrikadierte, blieb am Dienstag vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz im Dunkeln. Offenbar hatte der 22-Jährige zuvor einen Streit mit dem Lebenspartner seiner Mutter wegen einer Steckdosenleiste und fürchtete sich vor einer gewalttätigen Reaktion, nachdem er den Stiefvater bespuckt hatte.

Am Dienstag war eigentlich der Stiefvater als Zeuge vor Gericht geladen, um ein wenig Licht in die Sache zu bringen, er erschien jedoch nicht. Das Gericht befragte dafür ausgiebig die zwei Polizisten, die an jenem Abend wegen des Familienstreits nach Gelterkinden gerufen wurden.

Als der Stiefvater ihnen vom Streit berichtete, versuchten sie mit dem 22-Jährigen zu sprechen, und erblickten ihn sowie das Gewehr durch die leicht geöffnete Türe. Nach einem kurzen Wortwechsel liess sich der Mann allerdings dazu bewegen, die Waffe niederzulegen. Die Polizei übergab die Sache daraufhin dem Notfallpsychiater.

Er habe keine Polizisten bedrohen wollen

Die Staatsanwaltschaft stellte dem 22-Jährigen einen Strafbefehl wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte aus, als Strafe setzte sie eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken fest.

Damit war der Mann nicht einverstanden. Verteidiger Gabriel Giess betonte vor Gericht, es sei gewiss eine bedrohliche Situation gewesen.

«Sogar eine gefährliche Situation, ja. Aber er wollte keine Polizisten bedrohen.»

Dass Polizisten gekommen sind, habe er erst gemerkt, als sie an seine Türe geklopft hätten. Ausserdem sei es sein gutes Recht, jemanden nicht in sein Zimmer zu lassen.

Richter geht weiter als Staatsanwaltschaft

Einzelrichter Daniel Schmid liess das nicht gelten: Die Polizisten hätten legitim versucht, den Sachverhalt zu klären. In einer derart angespannten Situation dann eine Waffe im Anschlag zu halten, sei eine massive Drohung. Er bestätigte den Strafbefehl, dazu kommen noch Verfahrenskosten von fast 2000 Franken, auch muss der 22-Jährige seine Anwaltskosten selbst übernehmen. Er ist inzwischen ausgezogen und lebt in einer anderen Gemeinde von Sozialhilfe, das Gericht stundete ihm die Gebühren deshalb. In einem Punkt ging Schmid gar noch weiter als die Staatsanwaltschaft: Er verlängerte die Probezeit der bedingten Strafe von üblichen zwei auf drei Jahre.

Seit dem Vorfall hat das Militär den Mann von der Dienstpflicht dispensiert. Er betonte am Dienstag, er wolle gerne weiterhin Militärdienst leisten. Die Waffe mitsamt Munition wurde damals beschlagnahmt, sie geht nun via Waffenbüro der Polizei zurück an die Retablierungsstelle im Zeughaus. In welcher Form er weiterhin Dienst leisten darf und ob er die Waffe wieder zurück erhält, entscheidet das Militär, sobald das Strafverfahren abgeschlossen ist. Den Schuldspruch kann er noch weiterziehen.