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Das Strafgericht in Liestal verurteilte gestern einen 21-jährigen Mann zu 2,5 Jahren Gefängnis unbedingt, schob die Strafe aber auf und gewährte ihm gegen seinen Willen eine Massnahme für junge Erwachsene.
Stadionverbot, Rayonverbote, eine lange Heimkarriere und nun auch noch zahlreiche Verurteilungen wegen Einbrüchen und Strolchenfahrten. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls 2,5 Jahre beantragt, sah aber eine Massnahme wegen der fehlenden Motivation als zwecklos an.
Oft grosser Sachschaden
Seine Delikte waren zu einem grossen Teil unbestritten: Im Jahr 2010 hebelte er teilweise zusammen mit einem Kumpel Verkaufsläden, Firmengebäude, Restaurants und Garagen in Böckten, Sissach, Muttenz, Zunzgen und Thürnen auf. Die Garagen waren besonders interessant, um an Autoschlüssel zu kommen: Es folgten Strolchenfahrten mit «geliehenen» Opel-, BMW- und Mercedesfahrzeugen, die Kontrollschilder wurden kurzerhand bei anderen parkierten Autos abmontiert. Die Fahrten endeten meistens mit massiven Sachschäden. Das restliche Diebesgut bestand aus Getränken, Zigaretten und Rubellosen -- nach den Einbrüchen wurde jeweils fleissig gerubbelt.
Dazwischen folgten kurze «Pausen» in Untersuchungshaft, danach ging es weiter. Das Hobby endete, als er im Januar 2011 im Hobby-Shop in Gelterkinden einbrechen wollte: Nach der ersten Türe wartete er ab, ob ein stiller Alarm losgeht, achtete aber bei der inneren Türe nicht mehr darauf. Der Ladenbesitzer überraschte ihn schliesslich und konnte ihn nach einer Verfolgungsjagd mit seinem Auto stellen.
Der 21-Jährige hatte während der Verhandlung klar gemacht, dass er lieber ins Gefängnis statt in ein Massnahmenzentrum wie dem Arxhof gehen wolle. «Wie sie sehen, habe ich mehrere Heime schon hinter mir. Ich bin froh, dass ich meine eigene Wohnung habe», hatte er erklärt.
Doch das Gericht ordnete dennoch eine Massnahme an. «Das ist die einzige sinnvolle Sanktion für das, was sie getan haben. Es kann ihnen helfen, im Leben doch noch Fuss zu fassen», sagte Andreas Schröder. «Wenn wir sie 2,5 Jahre einfach ins Gefängnis werfen, ist die Gefahr hoch, dass sie dann an einem noch tieferen Punkt sind».
Handlichtfackel gezündet
Ausserdem hatte der 21-Jährige beim Meisterschaftsspiel Basel gegen Luzern im Mai 2011 vor dem Eingang des Sektors A beim Joggeli eine Handlichtfackel entzündet. Die Staatsanwaltschaft klagte daher einen Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz an. Doch dieses besagt im Artikel 15 lediglich, dass es verboten ist, pyrotechnische Gegenstände, die für andere Zwecke bestimmt sind, zu Vergnügungszwecken zu verwenden. Das Gericht befand, dass die verwendete Fackel wohl keinem anderen Zweck als eben dem Vergnügen diente. «Ein sonderbares Vergnügen zwar, aber doch ein Vergnügen», meinte Gerichtspräsident Andreas Schröder schulterzuckend - somit gab es einen Freispruch. Das Abbrennen von Pyros verstosse wohl gegen die Stadionordnung oder gegen kantonale Gesetze, aber dies sei hier von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagt worden. «Das heisst nicht, dass es legal ist. Und das heisst auch nicht, dass sie es in Zukunft so machen sollen», mahnte Schröder den Mann.
Wenn die Massnahme nicht erfolgreich ist, muss das Gericht entscheiden, ob die Gefängnisstrafe vollzogen wird. Er kann das Urteil noch weiterziehen.