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Der Baselbieter Landrat spricht höhere A-fonds-perdu-Beiträge an stark betroffene Firmen. 31 Millionen Franken stehen bereit.
Für Baselbieter Unternehmen, die besonders stark von den Konsequenzen der Corona-Pandemie betroffen sind, gibts für einmal frohe Kunde: Der Landrat hat am Donnerstag für Härtefälle eine Geldspritze von 31,25 Millionen Franken beschlossen und dabei die A-fonds-perdu-Beiträge an die Firmen erhöht. So sollen bis zur Hälfte der beschlossenen Gelder – also maximal 15,625 Millionen Franken – für Finanzhilfen zur Verfügung stehen, welche die Firmen nicht zurückzahlen müssen.
Den entsprechenden Antrag von Mitgliedern der SP-, FDP- und der CVP/GLP-Fraktion hiess das Parlament mit 49 zu 31 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Im selben Antrag wurde zudem festgehalten, dass ein Unternehmen A-fonds-perdu-Beiträge beantragen kann ohne gleichzeitig ein Darlehen zu beanspruchen.
Die Regierung hatte in ihrer Vorlage noch eine Koppelung von Darlehen und maximal 20 Prozent A-fonds-perdu-Beiträgen vorgesehen: Demnach hätte etwa ein Unternehmen mit einem Unterstützungsbedarf von 100'000 Franken einen Kredit über 80'000 Franken (mit Bürgschaft des Kantons) sowie einen nicht rückzahlbaren Betrag von 20'000 Franken erhalten. Über eine Bank hätten die Gesuche einfach abgewickelt werden können.
Dennoch stiess das Modell im Landrat auf Widerspruch: Eine Koppelung von A-fonds-perdu- Beiträgen an Kredite sei «absolut unverständlich», kritisierte Adil Koller (SP, Münchenstein), der die Änderungsanträge mit lanciert hatte. «Damit verdammen wir die Unternehmen, sich zu verschulden, nachdem wir sie zuvor zu sinnvollen aber harten Corona-Massnahmen verpflichtet haben.» Je mehr Geld die Unternehmen nach der Krise zurückzahlen müssten, desto mehr fehle dieses für Innovationen.
Auch Christine Frey (FDP, Münchenstein) bemängelte das Regierungsmodell. Damit könnten nach dem Giesskannenprinzip erneut Firmen Kredite beantragen, die diese gar nicht zwingend benötigten. Und Marc Scherrer (CVP, Laufen) ärgerte sich darüber, dass A-fonds-Beiträge bei maximal 20'000 Franken gedeckelt werden sollen. «Dieser Betrag ist für eine Firma in der Eventbranche mit 50 Mitarbeitenden und einem Umsatzrückgang von 90 Prozent ein Klacks.» Mehr Geld für wenige Betriebe, anstatt wenig Geld für viele – ungefähr so liess sich die Forderung Scherrers und seiner Mitstreitenden zusammenfassen. Doch dazu ist eine aufwendige Beurteilung jedes einzelnen Unternehmens anhand seiner Geschäftsbücher nötig.
20'000 Franken ist für eine Firma in der Eventbranche mit 50 Mitarbeitenden und einem Umsatzrückgang von 90 Prozent ein Klacks.
(Quelle: Marc Scherrer, CVP-Landrat)
250'000 Franken sollen laut Vorlage für eine Organisation eingesetzt werden, welche die Gelder rasch und gerecht verteilt. Grünen-Fraktionschef Klaus Kirchmayr (Aesch) zweifelte, dass dieser Betrag ausreicht. «Sorgfalt und Schnelligkeit sind in der Regel nicht gleichzeitig zu haben», sagte er.
SVP-Fraktionschef Peter Riebli sprach sich gegen die Entkoppelung von Krediten und A-fonds-perdu-Beiträgen aus und widersprach der Behauptung Kollers, dass diese zu Verschuldung verpflichte. «Nach meinem Verständnis muss ein Unternehmen den gewährten Kredit nicht unbedingt beziehen, um die nicht rückzahlbare Hilfe zu erhalten.»
Entscheidend sei, dass das betroffene Unternehmen als kreditwürdig taxiert werde, führte Riebli aus. Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) verteidigte seine Vorlage: Unternehmen könnten sehr gut mit dem Thema Kredite umgehen. «A-fonds-perdu-Beiträge stellen die Weiterexistenz eines Unternehmens nicht besser sicher als ein Darlehen», sagte er.
Einmal mehr wurde Lauber in einem wichtigen Corona-Geschäft im Landrat überstimmt: Die Situation erinnerte an die Geschäftsmieten-Vorlage, als ein Bündnis aus SP-, CVP- und FDP-Politikern der Regierung gegenüberstand und mit ihrer Idee obenaus schwang. Die Kooperation kreativer Köpfe aus dem moderat bürgerlichen bis linken Lager erweist sich immer häufiger als Erfolgsformel.
Ebenfalls angenommen wurde mit 70 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen ein SVP-Antrag, der von der Regierung Instrumente gegen Missbrauch verlangte. In der Schlussabstimmung passierte die Härtefall- Hilfe für KMU mit 66 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Hilfe erfolgt unabhängig von der Branche. Profitieren dürften aber vor allem Betriebe aus der Gastronomie, Hotellerie, der Event- und der Schaustellerbranche. Die Hilfe des Kantons ist gekoppelt an das entsprechende Geschäft des Bundes im Umfang von 1 Milliarde Franken.
Härtefallbeiträge beantragen können laut Bundesvorlage Firmen, die 2020 weniger als 60 Prozent Umsatz im Vergleich zu den beiden Vorjahren erzielt haben. Zudem können sie Darlehen bis zu 25 Prozent des Umsatzes 2019 beantragen, A-fonds-perdu-Beiträge bis zu 10 Prozent des Umsatzes. An diesen Vorgaben können die Kantone nicht rütteln, was am Donnerstag im Landrat kritisiert wurde. Den definitiven Entscheid fällen die eidgenössischen Räte noch in der laufenden Wintersession.