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Vom Kantonsspital Baselland, der Psychiatrie Baselland und ihren Sozialpartnern liegt der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vor. Bei einer Annahme wird er per 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Dies gaben die Beteiligten Anfang Woche bekannt. Damit finden die zähen Verhandlungen nach drei Jahren ein Ende. Involviert waren neben den seit 2012 verselbstständigten öffentlich-rechtlichen Spitälern folgende Organisationen: die Verbände der Pflegefachpersonen (SBK), der Assistenz- und Oberärzte (VSAO), des Personals des Öffentlichen Dienstes (VPOD), und die Gewerkschaft Syna. Die Stimmung bei den Verbänden ist nicht überschwänglich aber auch nicht negativ gegenüber dem nun erarbeiteten Kompromiss. Am meisten schmerzt das Wegfallen der Samstagszulage.
«Nach drei Jahren Verhandlungen in einem finanziell angespannten Feld ist der erarbeitete GAV zufriedenstellend. Das Fazit ist leicht auf der positiven Seite», urteilt Daniel Simon, Präsident des SBK beider Basel, auf Anfrage.
Auch beim VPOD und dem VSAO hält sich die Begeisterung über den GAV in Grenzen, aber man kann mit dem Vertrag leben. «Im GAV hat es Verbesserungen und Verschlechterungen. Insgesamt hält sich beides ungefähr die Waage. Vieles bleibt gleich wie beim bisherigen Personalrecht des Kantons», sagt Marianne Meyer, Gewerkschaftssekretärin des VPOD Region Basel. Angesichts des finanziellen Drucks der neuen Spitalfinanzierung, der auf den Spitälern laste, sei das herausgeholt worden, was möglich war, sagt Meyer.
«Das Wegfallen der Samstagszulage ist der grosse Wermutstropfen», betont Claudia von Wartburg vom VSAO Basel. Im neuen GAV wird der Geldzuschlag von 10 Franken pro Stunde für die Arbeit an Samstagen gestrichen. «Bei der Samstagszulage mussten wir nachgeben. Man muss aber beachten, dass eine grosse Mehrheit der anderen Spitäler in der Schweiz keine Samstagszulage bezahlt», sagt Simon. Auch beim VPOD wird dieses Einlenken als bedeutendste Verschlechterung gewertet. «Wir haben die Samstagszulage verteidigt, so lange wir konnten», sagt Meyer.
Eine positive Entwicklung sehen Simon und Meyer im Bereich der Erziehungszulage. Diese wird laut dem Gesamtarbeitsvertrag künftig unabhängig vom Beschäftigungsgrad ausgerichtet, was sich besonders für alleinerziehende Teilzeitarbeitende sehr positiv auswirken würde, sagt Simon. Zudem wird bei den Zulagen auch das Doppelbezugsverbot aufgehoben. So können beide arbeitenden Elternteile jeweils die vollen Erziehungszulagen beziehen. Von Wartburg sieht vor allem beim Ferienanspruch eine Verbesserung. Neu erhält das Spitalpersonal ab dem dritten Anstellungsjahr zwei zusätzliche Ferientage pro Jahr. «Bei der Pikettregelung für Oberärzte mussten wir allerdings mehr Zugeständnisse machen, als wir uns gewünscht hätten», sagt von Wartburg.
Der GAV enthält auch ein Novum in der schweizerischen Spitallandschaft. Neu können die Angestellten wählen, ob sie für die Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr einen Zeitzuschlag von 10 Prozent (6 Minuten) und 10 Franken pro Stunde bekommen wollen, oder ob sie eine Zwölf-Minuten-Gutschrift und 5 Franken pro Stunde bevorzugen. «Es ist richtig, dass die Wahl beim Personal liegt. Sie können sich nun zwischen mehr Erholungszeit oder mehr Geld entscheiden», sagt Meyer.
Ob die Mitglieder der Verbände und Gewerkschaften den GAV annehmen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Alle drei Vertreter gehen davon aus, dass ihr Verband den GAV gutheissen wird, entscheidend seien aber die Rückmeldungen der Mitglieder.