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Aufgrund von zwei Stallkontrollen erliessen die Behörden im Mai eine Verfügung gegen den Bauer Alfred Suter. Dieser zog den Fall vor das Kantonsgericht. Seit Mittwoch ist offiziell bekannt: Der Hemmiker Bauer verlor den Prozess rund um die Tierhaltung.
Die Konstellation am Mittwoch vor dem Baselbieter Kantonsgericht war nicht ganz neu: Auf der einen Seite stand der Hemmiker Bauer Alfred Suter respektive sein Anwalt Caspar Zellweger; auf der anderen der Kanton. Neu hingegen war der Ausgang der Verhandlung: Suter verlor auf der ganzen Linie. Die fünf Kantonsrichter schmetterten seine Beschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Verhältnismässigkeitsprinzips einstimmig ab. Und Gerichtspräsidentin Franziska Preiswerk meinte abschliessend vernichtend: «Beim Gestürm um das rechtliche Gehör ging es darum, Zeit zu gewinnen und sich als Opfer darzustellen. Das einzige Opfer aber waren die Tiere.»
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Um was ging es? Im März 2017 fanden kurz nacheinander zwei Kontrollen in Suters Stall statt. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) sprach danach in einem Schreiben an Suter von «schwerwiegenden Mängeln» und einer Situation, die «äusserst alarmierend» und «besorgniserregend fürs Tierwohl» sei. Als Sofortmassnahme pochte das Amt auf die Behandlung der erkrankten und verletzten Tiere, eine professionelle Klauenpflege, die Rekrutierung von Landwirtschaftshilfen und eine Reduktion des Rindviehbestandes; Letzterer betrug damals 222 Tiere.
In der ersten Aprilhälfte fand dann auf Wunsch Suters ein Gespräch mit Kantonstierarzt Thomas Bürge statt. Einen Tag später unterzeichnete Suter ein Mängelerhebungsformular mit den festgestellten Mängeln und den vorgesehenen Massnahmen. Suter machte übrigens, so geht aus den Gerichtsakten hervor, eine schwere Grippe für die Zustände in seinem Stall verantwortlich.
In der zweiten Aprilhälfte erliess das ALV einen Verfügungsentwurf an Suter, zu dem dieser Mitte Mai Stellung bezog. Ende Mai folgte dann die Verfügung des ALV, in der die Mängel unter anderem in der Tierhaltung, dem Tierverkehr und der Stallhygiene aufgelistet waren, gefolgt von geforderten Massnahmen. Diese reichten von einer Behandlung von kranken Tieren und einer regelmässigen Klauenpflege über saubere Liegeflächen bis hin zur Reparatur defekter Stall-Infrastruktur. Gegen diese Verfügung erhob Suter Beschwerde, die vom Regierungsrat abgewiesen wurde. Darauf zog Suter den Fall vors Kantonsgericht weiter.
Der referierende Richter Niklaus Ruckstuhl zerpflückte nun Suters respektive Zellwegers Einwände richtiggehend und lobte im Gegenzug die «fast schon vorbildhafte, ausführliche Begründung des Regierungsrats». Das ALV sei sehr wohl auf Suters Einwände gegen den Verfügungsentwurf eingegangen und habe in der Verfügung auch gewisse Punkte angepasst.
Aber die Gewährung des rechtlichen Gehörs heisse nicht, dass man die Sichtweise der Gegenpartei übernehmen müsse. Dies umso mehr, da Suter ja selbst die festgestellten Mängel bestätigt habe. Ruckstuhl stufte dessen Beschwerde deshalb als «unbegründet» ein.
Andere Richter verwiesen auf die Grundproblematik, dass Suters Betrieb im Verhältnis zum
Tierbestand personell unterdotiert sei. So meinte etwa Richter Markus Clausen: «Es geht hier um eine personelle Überforderung, nicht um bösen Willen. Dieser Betrieb bräuchte 4,2 Sollarbeitskräfte, hatte aber nur eine. Die Probleme waren vorprogrammiert.»