Harassenlauf
Hohe Bussen schrecken die Bierläufer nicht ab

Baselland gibt strenge Regeln für die Veranstaltung bekannt. Die Organisatoren werden sich nicht daran halten. Und auch welche Route die Harassenläufer wählen, ist derzeit noch ungewiss.

Leif Simonsen
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Der Harassenlauf – hier 2011 – soll in diesem Jahr wieder mehr Jugendliche anlocken.

Der Harassenlauf – hier 2011 – soll in diesem Jahr wieder mehr Jugendliche anlocken.

Birgit Günter

Die Harassenläufer hofften, dass der Baselbieter Sicherheitsdirektor Isaac Reber (Grüne) der Jugendkultur mehr Verständnis entgegenbringen würden als seine Vorgängerin Sabine Pegoraro (FDP). Die Rahmenbedingungen sind nun nämlich die gleichen wie in den letzten zwei Jahren.

Für den 1. Mai wurde für mehrere Parzellen der Gemeinden Reinach und Münchenstein ein Alkoholverbot erlassen, wie der Kanton gestern in einer Mitteilung schrieb. Der Park im Grünen (Grün 80) mit seinen Parkplätzen wird zudem für die Öffentlichkeit geschlossen. Wer diese Verbote missachtet, mache sich des Hausfriedensbruchs schuldig und riskiere eine Verzeigung und eine Busse von 500 Franken. Selbst Freiheitsstrafen könnten ausgesprochen werden.

«Mit Bier durch Zone laufen»

Weil für die Veranstaltung kein «bewilligungsfähiges Gesuch» eingegangen ist, wie die Sicherheitsdirektion schreibt, sei ein allfälliger Harassenlauf illegal. Die Harassenläufer lassen sich durch diese Neuigkeiten nicht beeindrucken.

«Wir dürfen mit unserem Bier durch die Zone laufen», sagt ein Mitorganisator gegenüber der bz. «Es ist ja nur verboten, Alkohol zu trinken – nur wenn die Polizei hinschaut, werden wir uns hüten, einen Schluck zu nehmen.» Welche Route die Harassenläufer wählen, ist derzeit noch ungewiss. «Das werden wir spontan entscheiden», sagt der Mitorganisator. Er wird mit einem Leiterwagen hinter den Bierläufern herlaufen und den Abfall aufsammeln. «Danach wird es sauberer sein als zuvor», verspricht er.