Startseite
Basel
Baselland
Im Februar haben die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren eine Revision des Hooligan-Konkordats beschlossen. Nun soll der Landrat über die Annahme befinden. Neuerungen betreffen Bewilligungspflicht für Spiele und Ausweitung der Leibesvisitation.
Die Regierung des Kantons Baselland hat heute das Vernehmlassungsverfahren über die Revision des Hooligan-Konkordats gestartet. Dieses regelt seit 2007 in allen Kantonen die Massnahmen, die die Behörden zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportanlässen ergreifen können. Urheberin des Konkordats ist die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). Ihr reichen die aktuellen Bestimmungen nicht. Deshalb hat die KKJPD im Februar 2012 eine Verschärfung des Konkordats veranlasst, die bisher in den Kantonen Luzern, Neuenburg, Uri und Zürich von den Kantonsparlamenten gutheissen worden ist. In Appenzell Innerhoden und St. Gallen ist die Revision sogar bereits in Kraft.
Das heute geltende Konkordat erlaubt den Kantonen folgende Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportanlässen:
Bewilligungspflicht und Leibesvisitation
Die Revision sieht folgende Verschärfungen vor:
Besonders die Bestimmungen zur Anreise der Fans sowie der Leibesvisitation sorgen derzeit in der ganzen Schweiz für Diskussionen über die Verhältnismässigkeit des Konkordats. Zu den Kritikern gehört auch Baschi Dürr, wahrscheinlicher Nachfolger von Hanspeter Gass als Basler Sicherheitsdirektor. Im Baselbiet liegt der Entscheid über die Annahme des Konkordats-Revision nun beim Landrat. (sra)