Pacht des Jagdreviers Pratteln
Jagdverein Pratteln geht vor Bundesgericht

Das Kantonsgericht weist die Beschwerde ab und stützt Pachtvergabe der Gemeinde.

Simon Tschopp
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Der Jagdverein Pratteln zieht weiter vor Bundesgericht. (Symbolbild)

Der Jagdverein Pratteln zieht weiter vor Bundesgericht. (Symbolbild)

SEVERIN BIGLER

Der jahrelange Zwist um die Vergabe der Pacht des Jagdreviers Pratteln für die Periode 2016 bis 2024 ist noch nicht beigelegt. Der Ende März vor Kantonsgericht unterlegene Jagdverein Pratteln zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter.

Der Prattler Gemeinderat hat die Jagdgesellschaft Schauenburg dem bisherigen Pächter, dem Jagdverein Pratteln, vorgezogen, was dieser nicht akzeptiert und deshalb mit Beschwerden zweimal ans Kantonsgericht gelangt ist. Dieses entschied nun, dass die Gemeinde die Pacht zu Recht an die Jagdgesellschaft Schauenburg vergeben hatte.

Erneute Klage vor Kantonsgericht

Schon die Baselbieter Regierung stützte die Gemeinde. Diese habe in «rechtskonformer Ermessensausübung» über die Vergabe der Jagdpacht entschieden. Damit wollte sich der Jagdverein Pratteln nicht abfinden und zog ein erstes Mal vors höchste kantonale Gericht, das im Dezember 2017 die Beschwerde guthiess und zur Neubeurteilung an die Gemeinde zurückwies. Es folgte eine Neuausschreibung – mit demselben Resultat. Dieses wurde wiederum bei der Regierung angefochten, die ihre Meinung jedoch nicht änderte. Der Jagdverein klagte erneut vor Kantonsgericht.

Der Beschwerdeführer macht geltend, im vorliegenden Fall sei das Jagdgesetz falsch angewendet worden, weil die Vergabe an die bisherige Jagdgesellschaft laut bisheriger jahrzehntelanger Praxis vorgehe. Im Weiteren habe die Gemeinde die Kriterien der Kontinuität und Qualität willkürlich und nicht nachvollziehbar gewürdigt, indem sie mehrmals gegen den bisherigen Jagdverein verfügt beziehungsweise die Jagdgesellschaft bevorzugt habe.

«Weiterer Ermessensspielraum»

«Der Gemeinde kommt beim Entscheid, ob sie die Jagdpacht der bisherigen Jagdgesellschaft oder derjenigen mit der grössten Anzahl ortsansässiger Jägerinnen und Jäger vergibt, ein weiter Ermessensspielraum zu», schreibt das Kantonsgericht in seinem Urteil. Die Gemeinde sei bei ihrem Entscheid indes nicht völlig frei, sondern habe ihr Ermessen pflichtgemäss unter Berücksichtigung der rechtsstaatlichen Grundsätze auszuüben.

Die Gemeinde Pratteln führte laut Kantonsgericht im Vergabeentscheid und in der Vernehmlassung aus, dass sie beide Bewerber gebeten habe, ihre Jagdstrategie darzulegen und bei ihrem Entscheid die Nähe zum Jagdrevier, die Jagderfahrung der Mitglieder im Prattler Revier, die Altersstruktur sowie allfällige Mitgliederfluktuationen berücksichtigt habe. Sie sei im Rahmen ihres Ermessens zum Schluss gekommen, dass die Jagdgesellschaft Schauenburg am ehesten Gewähr biete, die im Jagdgesetz genannten Ziele zu erreichen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.