Die obersten Baselbieter Richter bestreiten, dass sie für externe Beraterhonorare in Millionenhöhe verantwortlich sein sollen, wie von der Geschäftsprüfungskommission in deren jüngstem Bericht zu den Beratungshonoraren behauptet wird.
Die Baselbieter Kantonsrichter wehren sich gegen eine Zahl, die vergangene Woche von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Landrats genannt worden ist. In ihrem Prüfungsbericht zu den externen Beratungshonoraren der Verwaltung schrieb die GPK, dass die Baselbieter Gerichte einen Anteil von 11 Prozent an den 50 bis 60 Millionen Franken zu verantworten hätten, welche der Kanton (exklusive Baudirektion) pro Jahr für externe Berater und Gutachter ausgibt.
«Das wären ja mehr als 5 Millionen Franken. Diese extrem hohe Zahl hat uns stutzig gemacht», erklärte Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner am Montagabend an einer Medienkonferenz in Liestal. Die daraufhin von der Gerichtsleitung angeordnete Überprüfung habe vielmehr ergeben, dass die GPK in ihre Rechnung offenbar auch Anwaltshonorare für Pflichtverteidiger und die Kosten für Expertengutachten vor Gericht aufgenommen hat; also gesetzlich vorgeschriebene juristische Mittel, die in der Regel erst noch via Verfahrenskosten abgegolten werden. Ein offensichtlicher Irrtum: Da die Bau- und Umweltschutzdirektion von der GPK-Überprüfung ausdrücklich ausgenommen wurde, weil bei Bauvorhaben von Gesetzeswegen Beratungsdienstleistungen anfallen, macht eine Aufrechnung von beispielsweise medizinischen Gutachten in Strafprozessen im von der GPK untersuchten Bereich erst recht keinen Sinn.
Die eigentlichen Beratungshonorare für gerichtsinterne Verfahrensabläufe würden dagegen bloss rund 15'000 Franken im Jahr betragen, also weniger als 0,04 Prozent der von der GPK genannten Gesamtsumme. In Zeiten des zunehmenden Kostendrucks auf die Gerichte und einer von der Geschäftsleitung soeben verfügten Einfrierung des Stellenetats sei dies eine bedeutsame Richtigstellung, stellten die obersten Kantonsrichter vor den Medien fest.