Die Solargenossenschaft Gugger-Sunne verwirft das Solaranlagen-Projekt auf dem Dorfmuseum in Ettingen wegen Widerstands des Kantons.
Die Baselbieter Denkmalpflege macht einem Solaranlagen-Projekt auf dem Ettinger Ortsmuseum, dem Guggerhuus, einen Strich durch die Rechnung. Da wegen der kantonalen Vorschriften nur eine kleinere Anlage als geplant möglich wäre, gaben die Solargenossenschaft Gugger-Sunne und die Stiftung Dorfmuseum Ettingen, der das Haus gehört, das Vorhaben auf. «Die Stiftung Dorfmuseum gelangte mit dem Wunsch an uns, auf dem Dach des Hauses eine schöne Solaranlage zu bauen», erklärt Hans Weber, Präsident der Solargenossenschaft Gugger-Sunne.
Die Solargenossenschaft sei stark darum bemüht, schöne Anlagen zu bauen, die das Ortsbild nicht stören, sagt Weber. «Wir sind uns schon bewusst, dass wir in der Kernzone nicht einfach irgendeine Anlage bauen können.» Laut Plan der Genossenschaft hätte das ganze Dach auf der Seite zur Strasse hin von einer Solaranlage abgedeckt werden sollen. Einzig die zwei Dachfenster wollte man aussparen (siehe Bildergalerie).
Der Kanton habe die Bewilligung jedoch verweigert. Nach monatelangen Verhandlungen bewilligte der Denkmalschutz eine rechteckige Anlage, die nur einen Teil des Daches bedeckt (siehe Bildergalerie), erzählt Weber. «Die Stiftung Dorfmuseum fand, dass diese Variante nicht gut aussieht. Die Anlage würde wie ein Fremdkörper wirken», sagt Weber. Zusammen habe man sich deshalb entschlossen, das Projekt nicht umzusetzen. Dies auch aus Kostengründen. «Die Fläche wäre rund einen Drittel kleiner als ursprünglich geplant, so lohnt es sich finanziell nicht mehr, diese Anlage zu bauen», sagt Weber.
Gemäss CVP-Landrätin Christine Gorrengourt, die im Vorstand der Solargenossenschaft sitzt, ist im Raumplanungs- und Baugesetz nicht klar, was bei Solaranlagen in der Kernzone erlaubt ist. Sie und ihre Partei hätten sich 2013 erfolgreich im Landrat dafür eingesetzt, den Bau von Solaranlagen in Kernzonen zu erlauben, erklärt die Ettinger Politikerin. Sie sieht die Schwierigkeit nicht im seit 2013 geltenden Gesetz, sondern in dessen Interpretation beim Denkmalschutz. «Im Baselbiet wird das Gesetz sehr strikt ausgelegt.» Der Landrätin zufolge wird dieselbe Regelung im Kanton Bern weniger streng gehandhabt. «Das Gesetz wird sicher nicht streng ausgelegt im Kanton Baselland», sagt Walter Niederberger, stellvertretender Denkmalpfleger. «Wir haben die Regelungen des Bundes übernommen. Ausserhalb von Kernzonen ist es sogar erlaubt, Solaranlagen ohne Bewilligung zu bauen.» Laut Niederberger wurde die ursprüngliche Version der Anlage beim Guggerhuus abgelehnt, weil es sich dabei nicht um eine rechteckige Solaranlage handelte.
«In den Erläuterungen des Bundes steht klar, dass pro Dachfläche nur ein rechteckiges Solarfeld gebaut werden darf», sagt Niederberger. «Das Ziel ist, dass es überall im Kanton eine einheitliche Regelung gibt.» Ob das Gesetz, das sich an nationalen Regelungen orientiert, vom Kanton angepasst werden könnte, liege ausserhalb seiner Kompetenz.
Auf der Homepage des Kantons findet man nach kurzer Suche ein Merkblatt zur «Behandlung von Baugesuchen für Solaranlagen». Dort wird jedoch nicht erwähnt, dass in Kernzonen nur rechteckige Solarfelder erlaubt sind. Es steht, dass Solaranlagen in Kernzonen «kompakt und regelmässig angeordnet» sein müssen. Laut Niederberger ist darin die Regelung bezüglich rechteckiger Anlagen enthalten. «Unsere Absicht war, das Merkblatt auf eine Seite zu beschränken», erklärt Niederberger. «Wenn wir nun sehen, dass etwas Fehlendes zu Problemen führt, können wir das noch anfügen.» Es sei ein sehr neues Feld, zu dem noch keine Rechtsprechung vorliege. «Bisher konnten wir uns mit allen Interessenten einigen», sagt Niederberger.
Gorrengourt wünscht sich klarere Richtlinien. Im Kanton Bern seien solche beispielsweise Anfang 2015 herausgegeben worden. Bei der Einreichung der Baubewilligung im Dezember 2014 hat Weber bereits erwartet, dass es lange gehen wird, bis eine Bewilligung vorliegt. «Wir wollten es trotzdem probieren, um zu sehen, was geht und was nicht», sagt Weber. Nicht zuletzt, weil Gorrengourt im Genossenschaftsvorstand sitzt. «Man müsste so eine Anlage in einer Kernzone einfach einmal durchziehen und wenn nötig Einsprache erheben, um einen Gerichtsentscheid zu erwirken, der den Kanton zwingt, klare Richtlinien zu erlassen», sagt Gorrengourt. Im Fall des Guggerhuus sei das nicht geschehen, weil man sich auf eine Kompromisslösung eingelassen habe.
Die Solargenossenschaft fasst Weber zufolge nun neue Objekte ins Auge, die jedoch ausserhalb der Kernzone liegen. 2014 produzierte sie 140'234 Kilowattstunden Strom. Vier Anlagen liegen beim Schulhaus Hintere Matten und eine auf dem Dach der römisch-katholischen Kirche in Ettingen. Dort gab es keinerlei Bewilligungsprobleme: Die Kirche liegt nicht in der Kernzone.