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Sterbehelferin Erika Preisig steht vor dem Baselbieter Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, eine urteilsunfähige Person getötet zu haben und forderte fünf Jahre Haft sowie ein Berufsverbot. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Am Dienstag fällte das Gericht sein Urteil.