Gesetzesrevision
Landrat spricht sich für Energieabgabe und revidiertes Energiegesetz aus

Fördermittel für Gebäudesanierungen sollen im Kanton Basellland verdreifacht werden. Der Landrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung für eine Totalrevision des Energiegesetzes und die Einführung einer Energieabgabe ausgesprochen. Dagegen war einzig die SVP.

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Mit der neuen Energieabgabe sollen im Baselbiet energetische Gebäudesanierungen finanziert werden.

Mit der neuen Energieabgabe sollen im Baselbiet energetische Gebäudesanierungen finanziert werden.

Keystone

Die Gesetzesrevision sei zu stark ideologisch getrieben, hiess es seitens der SVP. Neue Energien wie Wind und Sonne würden nicht genügen. Mit der Energieabgabe seien zudem Mietzinserhöhungen zu befürchten. Die anderen Fraktionen hielten dagegen, dass es Visionen und Leitplanken brauche. Es sei wichtig, lokal etwas für die Umwelt zu tun. Der Fokus auf Energiesparen sei zudem richtig.

Regierungsrat Isaac Reber, der die abwesende Baudirektorin Sabine Pegoraro vertrat, wies auf die Pionierleistung des Baselbiets beim Streben nach Energieeffizienz hin. Es gehe nun um die Frage, ob man erneut innovativ vorangehen oder hinterherhinken wolle. Die Energieabgabe sei zudem moderat.

Weiterführung des Energiepakets

Das revidierte Energiegesetz setzt vor allem auf die Energieeffizienz von Gebäuden: Mittels der Energieabgabe sollen die Fördermittel für Gebäudesanierungen verdreifacht und so das 2010 zusammen mit dem Gewerbe lancierte Baselbieter Energiepaket fortgeführt werden.

In den vergangenen fünf Jahren sind durch das Energiepaket geschätzte Effizienz-Investitionen von rund 590 Millionen Franken ausgelöst worden. Bis 2030 sollen es gemäss Reber weitere 2,5 Milliarden Franken werden. Erhofft wird, dass so rund 200'000 Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden können.

Die zur Finanzierung nötige Energieabgabe soll auf dem Verbrauch nicht-erneuerbarer Wärmeenergie erhoben werden. Keine Abgabe gibt es auf Strom aus nicht-erneuerbaren Quellen.

Diese Energieabgabe war in der Vernehmlassung auf Opposition gestossen. Die Regierung hatte daher die ursprünglich in einer Vorlage vorgesehenen Fördermassnahmen und die Energieabgabe aufgesplittet. Damit solle bei einem Nein beim Urnengang nicht das gesamte Gesetz gefährdet werden.

Gegen Streichung von Abgabe

Die vorberatende Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) des Landrats hatte die Energieabgabe in der Vorberatung auf maximal 0,5 Rappen pro Kilowattstunde festgesetzt. Ausserdem strich sie die Möglichkeit für die Regierung, die Abgabe zu verdoppeln, aus dem Gesetz.

In der Landratsdebatte wollte die SVP die Energieabgabe indes ganz aus dem Gesetz streichen. Dies lehnte der Landrat mit 54 Nein- zu 23 Ja-Stimmen aber ab. Der Antrag fand ausserhalb der SVP keine Unterstützung. Ebenfalls abgelehnt wurde in der Folge der SVP-Antrag, nicht auf die Vorlage zur Einführung einer Energieabgabe einzutreten.

Weil die Energieabgabe eine neue Zwecksteuer ist, wird jedoch eine Verfassungsanpassung und damit das Ja des Volks nötig. Erhoben werden soll die Abgabe solange, als die Fördermassnahmen im Gesetz bestehen; längstens jedoch bis Ende 2030.

Kompetenzen verschoben

Neben der Energieeffizienz ein weiterer Schwerpunkt des revidierten Energiegesetzes ist die Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone (MuKen) bei Gebäuden; diese wurden von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren definiert. Hinzu kommen Massnahmen für die Gemeinden wie die Energieplanung.

Gestrichen hat der Landrat auf Antrag der SVP eine mögliche Anschlusspflicht bei Wärmeverbünden, welche die Gemeinden hätten festlegen können. Aus dem Gesetz fiel in erster Lesung zudem die Möglichkeit, für industrielle und gewerbliche Einrichtungen einen Anteil erneuerbarer Energie zu Deckung des Energiebedarfs zu vereinbaren.

Der Landrat stimmte im Weiteren mehreren Anträgen von SVP und FDP zu, Kompetenzen von der Regierung zum Landrat zu übertragen, etwa wenn bestehende Massnahmen verschärft werden sollen. Damit wolle man Automatismen entgegenwirken, sagten die Befürworter, zu denen teilweise auch die CVP gehörte.

Mit einer Stimme Unterschied lehnte der Landrat in erster Lesung indes ein Frackingverbot ab, das die SP beantragt hatte. Beim Fracking wird Gestein aufgebrochen, indem mit hohem Druck eine Flüssigkeit in das Bohrloch gepumpt wird. Das im Gestein lagernde Schiefergas wird mithilfe von Chemikalien gelöst. Zudem kam Erdgas in dichtem Gestein erschlossen werden.