Das Baselbiet muss nach innen wachsen - und in die Höhe wie in Pratteln, sagt Kantonsplaner Martin Kolb im bz-Interview.
Martin Kolb: Unser Wachstumsziel lautet 0,8 Prozent. Das Wachstum 2014 entspricht 0,9 Prozent – wir sind zufrieden.
Die Baselbieter Wohnbevölkerung ist im letzten Jahr stark gewachsen. Im Vergleich zum Vorjahr resultierte 2014 ein Zuwachs um 0,9 Prozent auf insgesamt 282 651 Personen. In Zukunft wird vor allem im Leimental, Birstal, Rheintal und Ergolztal mit deutlich mehr Einwohnern gerechnet. Verglichen mit den 1960ern mutet das Wachstum mickrig an: Damals zogen teilweise bis zu 700 Menschen neu in den Landkanton – pro Monat. Ursache waren der Boom der chemischen Industrie und die Suburbanisierung. Als Massnahme erarbeitete Baselland ein Planungsgesetz, als erster Kanton der Schweiz.
Beim Verkehr ist es entscheidend, dass wir das Problem überregional angehen, also über Kantons- und Ländergrenzen hinweg. Das trinationale Agglomerationsprogramm Basel ist ein Beispiel hierfür. In dessen Rahmen haben wir eine gemeinsame Verkehrsplanung forciert. Da ist man schon weit.
Man versucht zu berechnen, wie die Infrastruktur in 20 bis 30 Jahren aussehen sollte, damit die Mobilität mit dem Wachstum Schritt halten kann. Daraus ergibt sich dann etwa die Forderung an die SBB, die S-Bahn Basel–Liestal auf Viertelstundentakt auszubauen.
Das wäre sie, ohne Zweifel. Jedoch handelt es sich hierbei um ein Projekt, dass das die Elba-Planung betrifft (Entwicklungsplanung Leimental – Birseck – Allschwil, Anm. d. Red.). Wir haben es also mit einer hochaktuellen politischen Angelegenheit zu tun, die der Landrat demnächst beraten wird. Deshalb kann ich mich derzeit nicht dazu äussern.
Es werden alle möglichen Lösungen geprüft. Aber hier möchte ich nicht vorgreifen – konkrete Verkehrsprojekte wären sowieso grundsätzlich Sache des Kantonsingenieurs.
Das stimmt: In ländlichen Gemeinden akzentuiert sich der Siedlungsdruck anders. Dort ist noch das klassische Modell vorherrschend – salopp gesagt geht es so: Eine Wiese einzonen, Einfamilienhaus drauf, Strassen und Leitungen dazu, fertig. Dem noch teilweise zu wenig abgestimmten Wachstum müssen wir die erforderliche Aufmerksamkeit schenken. Das Bundesamt für Raumentwicklung wird uns zukünftig vorgeben, wie viele Hektaren neues Bauland wir ausscheiden dürfen. Diese teilen wir dann den Gemeinden zu. In Zukunft werden die Bauzonen in den kantonalen Richtplan aufgenommen, und dieser ist rechtlich bindend. Es wird darin also eine rote Linie geben, die gilt. Wir werden den Entwurf für den revidierten Richtplan voraussichtlich im Herbst 2016 dem Landrat vorlegen.
Gegen ein Hochhaus an der richtigen Stelle ist nichts einzuwenden. Die genannten Bauten sind an dafür geeigneten Orten – was wir in Pratteln erleben, hat Modellcharakter für den Kanton. Wir haben im Februar unser Hochhaus-Konzept vorgestellt. Die Frage stellt sich nun, ob dieses in den Richtplan aufgenommen werden soll. So würde es rechtlich bindend.
Das dürfte im Jahr 2035 der Fall sein.