Mehrwertabgabe
Millionengrab Allschwiler Weiher – Immobilien Basel-Stadt plant Gross-Überbauung in Allschwil

Seit Immobilien Basel-Stadt den Allschwiler Weiher in Allschwil vor sechs Jahren rigoros räumen liess, ist dort nichts mehr passiert. Jetzt aber soll es vorwärts gehen mit der Überbauung – und Immobilien Basel-Stadt darf sich freuen. Doch der Kanton Baselland geht dabei leer aus.

Benjamin Wieland
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Auf dem Gelände des ehemaligen Allschwiler Schiessstands sind lukrative Wohnungen an bester Wohnlage geplant.

Auf dem Gelände des ehemaligen Allschwiler Schiessstands sind lukrative Wohnungen an bester Wohnlage geplant.

Kenneth Nars

Sie kamen im Morgengrauen, und nach knapp zwei Stunden war der Spuk vorbei. Sechs Jahre ist es her, als die Baselbieter Polizei den früheren Schiessplatz Allschwiler Weiher räumen liess, auf Wunsch von Immobilien Basel-Stadt. Die Eigentümerin wollte das Areal überbauen. Die Besetzer mussten weg.

Seither ist nichts mehr passiert. Jetzt aber soll es vorwärts gehen mit der Überbauung – und Immobilien Basel-Stadt darf sich freuen. Das Land wird mit der Umwandlung zur Wohnzone einen hübschen Mehrwert erzielen. Der Kanton Baselland geht jedoch leer aus.

Grund ist die die Abstimmung vom 8. Februar. Damals beschloss das Baselbieter Stimmvolk die Mehrwert-Abgabe. Das «Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten» erlaubt es dem Kanton, bei Einzonungen zwanzig Prozent des Gewinns, also des Mehrwerts, abzuschöpfen, den ein Eigentümer mit der Einzonung erzielt. Das neue Gesetz schliesst jedoch die Beteiligung des Kantons bei Um- und Aufzonungen explizit aus – anders als die Regelungen vieler andere Kantone. Basel-Stadt etwa schöpft 50 Prozent des Mehrwerts ab und finanziert mit der Abgabe unter anderem neue Pärke und Spielplätze.

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Rekurs liegt in der Luft

Beim ehemaligen Schiessstand Allschwiler Weiher handelt es sich um bestes Bauland, wie es in Stadtnähe kaum noch zu haben ist. Zwischen 150 bis 180 Wohnungen für rund 300 Personen will Immobilien Basel-Stadt auf dem nördlichsten Zipfel des Areals erstellen. Doch weil die Parzellen dem Schiessbetrieb dienten, gehören sie nicht zur Grün- oder Landwirtschaftszone, sondern zur Zone öffentliche Werke und Anlagen. Somit wird das Gelände nicht ein-, sondern umgezont.

Das Gesetz tritt morgen Mittwoch, 1. Mai, in Kraft. So hat es die Baselbieter Regierung an ihrer Sitzung vom 2. April beschlossen. Zwar steht die Genehmigung des Bundesrats noch aus, doch sie dürfte nur noch eine Formsache darstellen. Es ist jedoch gut möglich, dass noch Rekurs eingelegt wird. «Sobald das Gesetz öffentlich publiziert ist, werden wir es prüfen und das weitere Vorgehen entscheiden», sagt Giorgio Lüthi, Gemeindepräsident von Münchenstein.

Seine Gemeinde war es, die bis vor Bundesgericht gegangen war, um sich das Recht zu erstreiten, eine eigene kommunale Mehrwertabgabe einzeihen zu dürfen. Grund war das Läckerli-Huus-Areal. Als die Firma ankündigte, auf ihrem Gelände Wohnungen gebaut werden können, wollte sich die Gemeinde am Wertzuwachs des Landes beteiligen. Das wäre jetzt nicht mehr möglich: Das kantonale Gesetz verbietet kommunale Mehrwert-Abgaben ausdrücklich.

Weiher wird aufgewertet

Lüthi kritisiert, dass die Befürworter des Mehrwertgesetzes mit der wirtschaftlichen Attraktivität argumentieren. Es hiess, bei Um- oder Aufzonungen solle keine Abgabe drohen. Sie würde Investoren abschrecken. Ursprünglich schlug der Regierungsrat dem Landrat vor, dass Gemeinden 30 Prozent des Mehrwerts bei Um- oder Aufzonungen abschöpfen dürfen. Doch das Parlament lehnte das ab. 68 von 86 Gemeinden sprachen sich gegen die Vorlage aus, die Zustimmung des Volkes war mit 50,71 Prozent hauchdünn.

«Das Argument der Investorenfeindlichkeit ist aus der Luft gegriffen», sagt Lüthi. «Andere Faktoren sind wichtiger, etwa die Nähe zur Stadt, die Anbindung an den öffentlichen Verkehr, das Bildungsangebot. Stimmen diese Parameter, sind die Geldgeber sehr wohl daran interessiert, sich zu engagieren.» Gerade die Gemeinden rund um Basel stünden unter starkem Siedlungsdruck. Neuer Wohnraum entstehe aber fast nur noch mit Verdichtung.

Immerhin: Auch mit dem Mehrwert-Abgabegesetz bleibt den Gemeinden die Möglichkeit, nach Um- oder Aufzonungen Infrastrukturbeiträge einzufordern. Der Investor muss sich dann etwa am Bau von Parkplätzen, Strassen, Spielplätzen oder der Gestaltung von Grünzonen beteiligen. Genau das hat Allschwil vor. Immobilien Basel-Stadt hat versprochen, die Zugänge zum Allschwiler Weiher zu verbessern, was der Bevölkerung zu Gute käme.