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Eine Vermieterin stellt eine Alleinerziehende samt Kindern auf die Strasse – mit der Begründung, die Sozialhilfe habe nicht rechtzeitig bezahlt. Doch die Sozialen Dienste Münchenstein verteidigen sich: Sie verweisen auf eine verdächtig hohe Rechnung.
Die 42-jährige Antonella G. muss sich eine neue Bleibe suchen. Wie der «Blick» berichtete, wurde die alleinerziehende Mutter von drei Kindern Ende Juni aus ihrer 5-Zimmer-Wohnung geworfen – für die Zwangsräumung bot die Verwaltung sogar die Polizei auf. Ursache der Kündigung ist eine hohe Nebenkostenrechnung.
Die Liegenschaftsverwaltung sagte zum «Blick», das Münchensteiner Sozialamt habe die Bezahlung verschleppt. Antonella G. ist auf Sozialhilfe angewiesen. Es begleicht der Familie unter anderem Mietzins und Nebenkosten.
Kristine Sprysl, Leiterin der Sozialen Dienste Münchenstein, wehrt sich gegen den Vorwurf der Verschleppung. «Im Rahmen des Mietverhältnisses mit Frau G. wurden bereits 280 Franken pro Monat an Nebenkosten geleistet», sagt sie zur bz. «Als zusätzlich eine hohe ausserordentliche Nebenkostenabrechnung eintraf, teilten wir der Verwaltung mit, dass wir die Forderung genauer prüfen würden.»
Die Vermieterin habe daraufhin mit Betreibung gedroht. «Danach haben wir den Betrag beglichen, unter Protest und mit dem Hinweis, dass wir die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten aufsuchen.»
Laut Sprysl war die Kostenaufstellung nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Die Rechnung lautete auf 2972 Franken. «Es ist unsere Pflicht, solche Forderungen zu prüfen und uns gegebenenfalls zu wehren. Es geht um Steuergelder, und wir haben unsere Klienten zu schützen. Sie müssen Zuwendungen der Sozialhilfe zurückerstatten, wenn sich ihre wirtschaftliche Lage wieder gebessert hat.» Die Auseinandersetzung befinde sich jetzt vor Kantonsgericht.
Zum Verhältnis zur Vermieterin von Antonella G. sagt Kristine Sprysl: «Die Umgangsformen sind anspruchsvoll.» Ganz anders Antonella G: Sie habe sich gegenüber dem Sozialamt «stets kooperativ und korrekt» verhalten. Die Frau arbeitet als Teilzeitköchin, der Lohn reicht ihr jedoch nicht zum Leben.
Die Verwaltung stellte sich laut «Blick» auf den Standpunkt, dass die Wohnung bereits neu vermietet gewesen sei, als das Sozialamt das Geld doch noch überwiesen habe. Darum hätten Antonella G. und ihre Kinder ausziehen müssen.
Die Gemeinde hat keine Notwohnungen für derartige Fälle. Laut Sprysl steht aber im Wohnheim für Asylbewerber eine Wohneinheit parat. Sie habe auch Küche, Bad und WC. In Anspruch genommen wird sie aber wahrscheinlich nicht. «Laut unseren jüngsten Informationen hat Frau G. eine externe private Unterbringung für sich und ihre Kinder organisieren können», sagt Sprysl. «Wir werden Frau G. aber bei der Wohnungssuche unterstützen.»
Einfach wird das Unterfangen nicht: 2017 wies Münchenstein eine Leerstandsquote von 0,71 Prozent auf. Von 5903 Wohnungen waren 42 frei – darunter befand sich genau eine Einheit mit 5 Zimmern.
Offenbar kommen Konflikte zwischen Sozialamt und Klienten auf der einen sowie Verwaltungen und Vermietern auf der anderen Seite häufig vor. Gemäss den Angaben von Sprysl werden bei jedem vierten Mietverhältnis Rechnungen angefochten. Derzeit betreuen die Sozialen Dienste Münchenstein rund 300 Dossiers. «Wir treffen immer wieder Situationen an, bei denen etwa Anfangsmieten verlangt werden, die deutlich über dem üblichen Marktpreis liegen.»
Das Sozialamt prüfe grundsätzlich jede Rechnung, weil es schwarze Schafe gebe, sagt Sprysl. «Die Mehrheit der Vermieter verhält sich aber korrekt.»