Ein 60-jähriger Mann schoss in Liesberg mit der Pistole aufs Nachbarhaus, weil ein Streit eskalierte.
«Ich war im Schützenverein. Es war ein normales Hobby, so wie andere Hasen züchten», sagte der Mann im Saal des Baselbieter Strafgerichts etwas betrübt. Doch es waren nicht hoppelnde Hasen, sondern nervtötendes Hundegebell, das sein Gemüt an jenem Tag im April 2014 in Liesberg erhitzte: Rund drei Stunden lang bellte der Nachbarshund an der Laufleine im Garten ununterbrochen vor sich hin, und als sein Besitzer selber endlich nach Hause kam, wollte der genervte Hausbesitzer gegenüber den Mann zur Rede stellen. «Als direkter Nachbar wollte ich ihm vor Augen führen, dass das nicht geht», erklärte der 60-Jährige vor Gericht.
Zuerst gab es einen Wortwechsel aus dem Fenster im ersten Stock, danach ging er nach unten, mit dabei hatte er allerdings gleich seine Pistole. Nach weiteren unfreundlichen Worten gab er schliesslich einen «Warnschuss» ab, wie er es nannte, die Kugel schlug knapp unter dem Dach ins gegnerische Haus ein. Daraufhin sass er einen Tag in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte meinte, sein Verhalten sei ein Reflex gewesen: Der Besitzer habe den Hund beim Streit am Gartenzaun kaum noch zurückhalten können. «Vor dem Nachbarn habe ich keine Angst, aber vor dem Schäferhund, der ist extrem aggressiv. Auch heute noch», betonte er. «Ein verständlicher Reflex wäre doch eher, dass man im Haus bleibt, wenn mir einer den Hund auf den Hals hetzen will», meinte Gerichtspräsidentin Jacqueline Kiss dazu. «Ich bin halt nicht der Typ, der einen Rückzieher macht», so die Antwort.
Der Angeklagte betonte auch, er richte grundsätzlich nie eine Waffe auf Menschen. Er habe nur geschossen, weil die Situation kurz vor der Eskalation stand. «Es gibt nicht nur eine Seite, es gibt hier zwei Seiten, die Schuld tragen», sagte er. «Aber begreifen sie nicht, dass das keine Art von Diskussion ist, wenn sie mit einer geladenen Waffe runterkommen?», sagte Kiss, um ihm sein Handeln klarzumachen.
«Was nützt mir eine ungeladene Waffe, wenn mich jemand angreift? Soll ich ihm die Waffe dann an den Kopf schmeissen?», argumentierte der Mann. «Aber warum setzen sie sich denn dieser Gefahr aus und rufen nicht die Polizei?», fragte Kiss weiter. «Wenn sie das nicht verstehen, tut es mir leid. Ich verstehe es», sagte er daraufhin trotzig.
Seine Aussagen waren im Verlauf der Untersuchung allerdings widersprüchlich: Es gab mehrere Versionen davon, wann er die Pistole durchgeladen hatte, wie er den Schuss abgegeben hat und weshalb er die Pistole überhaupt mit sich trug. Auch ergaben Abklärungen, dass der Nachbarhund als problemlos eingestuft wurde und das Loch im Nachbarhaus mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Schussabgabe im April 2014 stammte. Der 60-Jährige hingegen behauptete gar, in Liesberg würde zu Feuerwerk immer auch mit echten Waffen herumgeschossen, das Loch stamme nicht von ihm. «Die Schlinge zieht sich immer mehr zu, aber der Beschuldigte findet immer noch eine Ausrede», sagte Staatsanwalt Pascal Pilet dazu.
Er forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Gefährdung des Lebens sowie Verstosses gegen das Waffengesetz. Das Dreiergericht folgte diesem Antrag, der Mann muss auch die Verfahrenskosten von über 5000 Franken tragen. «Solche Verhaltensweisen können nicht mehr mit einer Geldstrafe abgehandelt werden», sagte Kiss zum Strafmass. Er habe Streit gesucht. Allerdings könne man ihn nicht als streitsüchtigen oder querulatorischen Dorfbewohner bezeichnen. Sein Anwalt verlangte vergeblich Freisprüche. Das Gericht zog die Pistole mitsamt der Munition ein.