Verunglimpfung
Nationalrätin Schneider-Schneiter beschimpft Imam als Brunnenvergifter – er klagt sie an

In einem Tweet verunglimpfte die Baselbieter Politikerin den umstrittenen Bieler Imam Abu Ramadan als «Brunnenvergifter». Das liessen der Islamische Zentralrat, der dem Imam nahe ist, und der Betroffene selbst nicht auf sich sitzen.

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Hat eine Strafanzeige am Hals von Imam Abu Ramadan: Baselbieter Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter

Hat eine Strafanzeige am Hals von Imam Abu Ramadan: Baselbieter Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter

Keystone

Abu Ramadan ist wohl eine der umstrittensten religiösen Figuren der Schweiz. Der Imam, der sich die Vernichtung von Juden und Christen wünscht und wegen seiner Hasspredigten angeklagt ist, hat nun selbst eine Strafanzeige gegen CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter eingereicht. Diese soll in einem Tweet seine Persönlichkeit verletzt haben und womöglich sogar gegen die Antirassismusstrafnorm.

Dabei handelt es sich um folgenden Tweet der Baselbieterin:

Der «Blick» erinnert daran, dass der Ausdruck «Brunnenvergifter» aus dem Mittelalter kommt, als den Juden vorgeworfen wurde, die Pest durch das Vergiften der Brunnen zu verbreiten. Der Ausdruck hat sich als antisemitischer Vorwurf etabliert, was die Strafanzeige des wegen antisemitischen Äusserungen angeklagten Abu Ramadan umso ironischer macht.

Der Imam wird in seiner Klage vom Rechtsdienst des Islamischen Zentralrates, wie dessen Sprecher Qassim Illi gegenüber «Nau» mitteilt, unterstützt.

Elisabeth Schneider-Schneiter wollte sich gegenüber der bz nicht äussern, da es sich um «ein laufendes Verfahren handle.»

Bereits angeklagt wegen Sozialhilfebetrug und Rassendiskriminierung

Elisabeth Schneider-Schneiter teilte in einem Tweet einen Artikel von Tamedia, der die neusten Hass-Aufrufe des Imams im 2020 thematisierte. Abu Ramadan kritisierte dabei die «Ungläubigen», die bloss Tote seien, mit denen zu reden sich nicht lohne.

Dabei erinnert die «Sonntagszeitung», dass seit März 2018 gegen den Libyer ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Rassendiskriminierung laufe. In einem Bitt­gebet hatte sich der Prediger gewünscht, dass Allah unter anderem die Juden und Christen vernichte.

Ausserdem wurde ihm der Asylstatus entzogen, nachdem er mehrfach nach Libyen gereist war. Trotzdem konnte der Mann seine C-Bewilligung behalten. Seit Anfang 2019 läuft ein zweites Strafverfahren gegen ihn wegen Verdachts auf Sozialhilfebetrug. Seit Abu Ramadan 1998 als Asylbewerber in die Schweiz kam, hat er mehr als 800'000 Franken Sozialhilfe und AHV-Ergänzungsleistungen erhalten. Viele der Vorwürfe hat er bestritten.