Das erste Baselbieter Windkraft-Projekt, das an die Urne kam, wurde abgelehnt. Die Elektra Baselland will aber deshalb am Schleifenberg nicht zurückbuchstabieren.
Diese Abstimmung stand am vergangenen Wochenende zwar nicht im Mittelpunkt, aber sie war trotzdem ein Ereignis mit Neuigkeitswert: Zum ersten Mal konnten sich im Baselbiet Stimmbürger an der Urne zur Windkraft äussern. Geschehen ist das in Füllinsdorf, wo die Bürger die Projektierung einer Windkraftanlage durch die Elektra Baselland (EBL) auf Land der Bürgergemeinde mit fast einem Zweidrittel-mehr ablehnten. Ist das nun das Ende der EBL-Windkraftpläne am Schleifenberg mit vier geplanten Windrädern?
«Nein, sicher nicht. Das Projekt ist dadurch überhaupt nicht infrage gestellt», sagt EBL-CEO Urs Steiner. Die Platzierung der Windräder – drei auf Liestaler Boden und eines in Füllinsdorf – habe sowieso nur provisorischen Charakter gehabt. Jetzt müsse man die vier Anlagen anders auf Liestaler Boden platzieren. Denn nebst Füllinsdorf scheidet auch Arisdorf als potenzieller Standort aus, wo die Bürgergemeinde der Windkraft bereits letztes Jahr einen Korb erteilte. Entscheidend für den definitiven Standort seien sowieso die Windmessungen, ergänzt Steiner. Und diese sollen im nächsten Oktober beginnen und eineinhalb Jahre dauern.
Steiner will auch nichts von einer Signalwirkung der Füllinsdörfer Abstimmung wissen, wie es die aktiven lokalen Windkraft-Gegner gerne sehen wollen. Solche Resultate seien immer auch das Abbild der Werbung, die zuvor gemacht worden sei. In der Schweiz gebe es handkehrum zahlreiche Positiv-Abstimmungen zur Windkraft.
Und Steiner stellt klar: «Wir sind uns Gegenwind bei Projekten zu erneuerbaren Energien gewohnt, ob bei Wasser- oder Windkraftanlagen. Wir wollen aber erneuerbare Energien und knicken nicht so schnell ein.»
Im Baselbiet hat für die EBL die Nutzung der Windkraft am Schleifenberg weiterhin Priorität. Hier sei man klar am weitesten. Weiter sei man in den vergangenen Monaten aber auch bei den beiden andern geplanten Windparks in Itingen-Zunzgen und Reigoldswil-Ziefen gekommen, sagt Steiner. Doch darüber wolle man in den nächsten Wochen zuerst die involvierten Gemeinden informieren. Ist Steiners Plan, nach dem Füllinsdörfer Abstimmungsdebakel in Liestal vier statt drei Windräder zu platzieren, falls die Windverhältnisse stimmen, überhaupt möglich? Denn der Liestaler Bürgergemeindeversammlung hat die EBL letzten Herbst noch ein Projekt mit drei Windrädern auf deren Boden verkauft, was die Versammlung übrigens überaus deutlich befürwortete.
Daniel Wenk, Leiter der Bürgergemeinde Liestal, verweist auf den mittlerweile von beiden Partnern unterzeichnete Standortvertrag: «Dieser berechtigt die EBL zum Stellen eines Windmessmastes und zur Planung einer Windkraftanlage. Dabei ist von einem Windpark und nicht von der Zahl der möglichen Windräder die Rede.» Man habe zwar immer von drei Windrädern gesprochen, aber die definitive Zahl hänge von den Windmessungen ab. Und diese Zahl werde erst im Baurechtsvertrag zwischen Bürgergemeinde und EBL fixiert.
Bis dieser Vertrag, den Wenk «als Ende der Fahnenstange» bezeichnet, steht, geht allerdings noch mancher Sturm über Liestal. Denn wenn die EBL aufgrund der Windmessungen weiss, wo genau sie wie viele Windräder aufstellen will, muss der Einwohnerrat zuerst noch eine entsprechende Zonenplanänderung bewilligen. Und diese ist referendumsfähig.