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Gegen das Baugesuch des Asylzentrums auf dem Muttenzer Feldreben-Areal sind erstaunlich wenige Einsprachen von Unternehmen und Anwohnern eingegangen. Von den zehn behandelt zudem nur eine einzige wirklich Inhalte des Baugesuchs. Das Bauinspektorat will bis Juli entscheiden.
Was sich in den letzten Tagen bereits abgezeichnet hat, steht jetzt fest: Obwohl die Pläne eines grossen Bundesasylzentrums auf dem Areal der alten Deponie Feldreben die Muttenzer Bevölkerung sehr bewegt, wehren sich nur wenige mit rechtlichen Mitteln dagegen. Der Baselbieter Bauinspektor Andreas Weis gibt auf Anfrage der bz bekannt, dass insgesamt zehn Einsprachen gegen das Baugesuch fristgerecht eingegangen seien. Allerdings sind sechs davon eine Sammeleinsprache umliegender Unternehmen wie der Rennbahnklinik. Dazu kommen lediglich vier Einsprachen von Anwohnern.
«Das sind schon sehr wenige Einsprachen für ein so grosses Projekt», sagt Rolf Rossi. Der Baselbieter Asylkoordinator zeigt sich dementsprechend erfreut und zuversichtlich, dass der Mitte Mai kommunizierte Zeitplan eingehalten werden kann. Dieser sieht vor, dass das für 500 bis maximal 900 Asylbewerber konzipierte Bundesasylzentrum am 1. August den Betrieb aufnimmt. Auch Bauinspektor Weis ist sich des sportlichen Plans bewusst: «Es besteht bei diesem Geschäft natürlich eine gewisse Dringlichkeit. Ich rechne damit, dass wir bis Anfang Juli die Einsprachen behandelt haben werden.»
Die Zuversicht von Rossi kommt auch daher, dass neun der zehn Einsprachen ein Thema betreffen, das gar nicht Bestandteil des Baugesuchs ist: die öffentliche Sicherheit. Deshalb kann fast ausgeschlossen werden, dass diese Einsprachen vom Bauinspektorat unterstützt werden. Die zehnte Einsprache - sie stammt von einem Anwohner - stellt infrage, dass die neue Nutzung als Asylzentrum zonenkonform ist. Tatsächlich schreibt das Zonenreglement laut Rossi vor, dass ein Areal in der Gewerbe- und Industriezone nur zu einem Drittel von standortgebundenem Personal bewohnt werden darf. Der Rest müsse gewerblich genutzt werden. Dieser Wert würde beim Asylzentrum überschritten.
Während Weis seinem Urteil nicht vorgreifen möchte, zeigt sich Rossi vorsichtig optimistisch: «Zusammen mit dem Baugesuch haben wir wie verlangt ein Umnutzungsgesuch gestellt. Der Passus im Zonenreglement soll für die zweijährige temporäre Nutzung des Areals entfallen.» Dieser Umnutzung habe die Gemeinde Muttenz im Rahmen ihrer Prüfung des Baugesuchs bereits zugestimmt. Rossis Vorsicht kommt weniger wegen Zweifeln am Bauinspektorat als wegen der Möglichkeit der Einspruchsführer, das Urteil an die Baurekurskommission oder dann auch ans Kantonsgericht weiterzuziehen.
Einmal mehr betont er aber, auch die anderen Einsprachen zur öffentlichen Sicherheit ernst zu nehmen. Bereits sei man daran, mit den betroffenen Unternehmen einen Gesprächstermin zu suchen. «Vielleicht können wir ihre Bedenken ja auch im Dialog aus der Welt schaffen, sodass sie ihre Einsprachen zurückziehen», so Rossi.