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Im Kickboxer-Prozess letzte Woche in Muttenz gaben nicht nur die Angeklagten, sondern auch ihre Anwälte zu reden.
Normalerweise geht es vor dem Baselbieter Strafgericht um das Recht, aber nicht um Anstandsregeln, und auch die Kleiderordnung gibt im Alltag wenig zu reden: Im alten Gebäude des Kantonsgerichts in Liestal etwa wurden an Hitzetagen schon kollektiv die Ärmel hochgekrempelt, während im klimatisierten neuen Strafjustizzentrum in Muttenz mancher Journalist auch im Hochsommer sicherheitshalber einen Pullover mitnimmt.
Doch vergangene Woche am grossen Kickboxer-Prozess war in Muttenz alles ein wenig anders: Erst mokierte sich Shemsi Beqiri darüber, dass einige der Angeklagten kurze Hosen und Badeschlappen trugen: Man könnte meinen, sie seien nicht vor Gericht, sondern in den Badeferien. Doch ausgerechnet Jascha Schneider als Anwalt von Shemsi Beqiri marschierte am Dienstag vergangener Woche im Polohemd zum Rednerpult und wollte als Vertreter des Privatklägers sein Plädoyer starten. «Ohne Kittel?», fragte Gerichtspräsidentin Irène Laeuchli erstaunt.
Schneider war über die Rückfrage ebenfalls sichtlich erstaunt, fing sich nach einem kurzen Wortwechsel über die «Würde des Gerichts» aber schnell wieder. Ob er sein Plädoyer danach spontan abkürzte oder ohnehin nur Zuhörer mit kurzer Aufmerksamkeitsspanne bedienen wollte, wurde nicht klar. Jedenfalls betonte er lediglich, sein Mandant sei der Einzige, der nicht von einem vom Staat bezahlten Anwalt vertreten sei, deshalb habe er den Strafprozess nicht vollständig mitverfolgt.
«Man wird in den nächsten Tagen die Rolle des Hauptopfers, meines Mandanten, hinterfragen», warnte er und zog den Vergleich zu einem Vergewaltigungsopfer, dem man vorwirft, im Jupe rumgelaufen zu sein und damit provoziert zu haben. Etwas Ähnliches werde man wohl auch seinem Mandanten vorwerfen. «Hoffentlich halten Sie auch dann die Würde des Gerichtes hoch», schloss Schneider. Mit knapp drei Minuten hielt er das kürzeste Plädoyer am gesamten Prozess, ohne mit einem Wort auf seine konkreten Zivilforderungen einzugehen.
Drei Tage später war dann trotz unveränderter Aussentemperaturen in Muttenz alles ein wenig anders: Als am letzten Verhandlungstag spätabends die Verteidigerin Elisabeth Joller für ihren Mandanten das Plädoyer hielt, tat sie dies im kurzärmligen Kleid ohne Blazer. Eine Bemerkung oder gar einen Rüffel gab es dafür nicht. Dies könnte man nun als männerdiskriminierend auslegen, vermutlich hat es aber eher damit etwas zu tun, dass Jascha Schneider mit seinen Medienauftritten zum Kickboxer-Prozess inklusive eines ganzseitigen Inserats nicht die Würde, aber die Geduld des Strafgerichtes schon arg strapaziert hatte.
Auch beim Strafmass gab er sich öffentlich enttäuscht, die drei Jahre teilbedingt für Paulo Balicha empfand er offensichtlich als zu milde. Pikant: Vor zehn Jahren wurde im Baselbiet eine Frau zu sieben Jahren verurteilt, die einer 81-jährigen Grossmutter brutal den Schädel zertrümmert und sie danach erdrosselt hatte. Der Verteidiger war damals – Jascha Schneider. Sein Antrag lautete auf dreieinhalb Jahre.