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Die Untersuchung der Baselbieter Staatsanwaltschaft zum Pratteler Grossbrand in der Firma Galvaplast AG sind abgeschlossen. Ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma wurde mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt.
Am Abend des 30. Juni des letzten Jahres brannte es in Pratteln in der Firma Galvaplast AG. Nun ist die entsprechende Strafuntersuchung der Baselbieter Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Anhand der Ergebnisse wurde ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma als schuldig erklärt.
Mittels rechtskräftigen Strafbefehl wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen und zu einer Busse von 2'000 Franken verurteilt. Er habe fahrlässig eine Feuersbrunst verursacht. Zudem fallen für ihn die Kosten des Verfahrens in der Höhe von rund 19'000 Franken an. Dies schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer heutigen Mitteilung.
Anhand der Strafuntersuchung habe sich ergeben, dass der Verurteilte bei Kontrollgängen pflichtwidrig unvorsichtig übersah, dass das Ablassventil von einem Kunststoffbecken nicht ordnungsgemäss geschlossen war. So konnte sich das Becken in der Folge entleeren, heisst es weiter.
Der verurteilte ehemalige Mitarbeiter habe dann die Heizelemente des besagten Beckens im Leitsystem aktiviert. Diese erhitzten sich dann übermässig stark, da die Flüssigkeit im Becken fehlte. Dadurch begann der Kunststoff des Beckens zu schmelzen. Kurz vor 20.30 habe sich der geschmolzene Kunststoff dann entzündet und wurde zum offenen Brand. Wenige Zeit später brannte das gesamte Gebäude. Der Schaden belief sich auf über 8.5 Millionen Franken.