Startseite
Basel
Baselland
Die Bürgergemeinde Reigoldswil, Mitinhaberin der stillgelegten Deponie Eichenkeller, ist finanziell klamm. Dabei sollte diese rekultiviert und weiterhin überwacht werden, was viel Geld kostet. Der Kanton erachtet die Auflagen der Verfügung als «notwendig und verhältnismässig».
Fritz Sutter ist sauer, echt sauer. Der Gemeindepräsident von Reigoldswil ist nicht gut zu sprechen auf die Verfügung des Kantons zur stillgelegten Deponie Eichenkeller ob dem Dorf. Auf der Deponie des Typs B (früher Inertstoffdeponie) wird seit Frühling 2014, als unterhalb eine Erdgasleitung geborsten ist, kein Material mehr abgelagert. Ob diese Explosion im Zusammenhang mit der Deponie gestanden hatte, konnte weder erhärtet noch ausgeschlossen werden.
Die 21-seitige Verfügung von Mitte 2019 regelt die Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorgepflicht. Dazu gehören regelmässige Messungen der Hangbewegungen. Sämtliche Kosten müssen die Eigentümer, die Bürgergemeinde Reigoldswil und ein Landwirt, tragen. Dafür hätten Rückstellungen und Sicherheitsleistungen erbracht werden sollen. «Unmöglich, wenn wir nicht mehr einlagern können», sagt Sutter.
Die intensiven Untersuchungen seit dem Ereignis vor knapp sieben Jahren gingen schon gehörig ins Geld. Sie frassen einen sechsstelligen Betrag weg und ein Loch in die Kasse der Bürgergemeinde, die nun finanziell auf dem Trockenen liegt. Für Reigoldswils Gemeindepräsidenten, der auch den Bürgerrat präsidiert, ist klar:
«Wir müssen nun auf den Kanton zugehen.»
Gespräche mit dem Baselbieter Amt für Umweltschutz und Energie, das die Verfügung ausgestellt hat, hätten bereits stattgefunden. Fritz Sutter will auch bei Regierungsrat Isaac Reber, dem Vorsteher der Bau- und Umweltschutzdirektion, vorsprechen.
Die Auflagen seien unrealistisch, kritisiert Sutter. «Es kommt alles viel teurer.» Der Kanton habe diese Verfügung ausgesprochen und solle nun auch Mitverantwortung übernehmen. Sutter fordert, dass die Verfügung angepasst wird – und zwar so, «dass wir sie auch umsetzen können».
Der Gemeindepräsident fühlt sich vom Kanton alleingelassen. Dieser leistet keine finanzielle Entschädigung. Eine Anfrage für Hilfe aus dem Härtefonds sei abschlägig beantwortet worden, weil er nur für Einwohner- und nicht für Bürgergemeinden gelte. Und dann werde noch der Finanzausgleich gekürzt, ärgert sich Fritz Sutter.
«Dann sitzen wir das mit der Deponie halt aus und lassen sie so sein wie jetzt», meint er. Aber das könne auch keine Lösung sein. Ein Teil der Deponie ist bereits humusiert, im Frühling soll aufgeforstet werden. Mehr könnten sie nicht unternehmen, weil das Geld fehle.
Laut Dominic Utinger vom Amt für Umweltschutz und Energie kann eine Verfügung grundsätzlich angepasst werden, wenn es triftige Gründe dafür gibt.
«Aus unserer Sicht sind die Auflagen notwendig und verhältnismässig. Wir haben uns für eine schlanke Rekultivierung der stillgelegten Deponie entschieden und sind allen Beteiligten entgegengekommen.»
Deponien seien etwas Lukratives, im Fall von Reigoldswil aber koste sie nur noch. Er verstehe die Grundeigentümer, dass sie mit der Situation unglücklich seien. «Letztlich können wir diese auch nicht ändern, es ist ein betriebliches Risiko», erklärt Utinger.
Sollten die Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen, können sie vom Kanton angemahnt werden. In letzter Konsequenz kommt es zu einer Ersatzvornahme, indem der Kanton die notwendigen Schritte einleitet und dann die Aufwände samt Verfahrenskosten an die Grundeigentümer weiterverrechnet. Was für Reigoldswil nicht billiger wäre.